Datum auf Arbeitsvertrag falsch

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
mosiren
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 54x hilfreich)
Datum auf Arbeitsvertrag falsch

Hallo,

auf einem, leider von meiner Frau unbedachtsam unterschriebenen Arbeitsvertrages ist das Datum der Unterzeichnung um mehr als 8 Monate vorverlegt worden, im Arbeitsvertrag steht jetzt was anderes, als seinerzeit mündlich (und durch Lohnstreifen belegbare) Vereinbarungen. Ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtskräftig gültig?

Danke,
mosiren

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Welches Problem sollte denn entstehen, wenn das Datum der Unterzeichnung im Vertrag früher ist als es tatsächlich war. Gibt es denn noch andere Unterschiede zur mündlichen Vereinbarung als dieses Datum?

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mosiren
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 54x hilfreich)

Ja, das Gehalt, es ist wesentlich geringer als das mündlich ausgehandelte, man sollte es kaum glauben, von 2400 Brutto auf 700 Brutto, die 2400 sind aber die angegebenen 8 Monate belegbar gezahlt worden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die einfachste erklärung wäre eine verwechselung bei der ausfertigung. ansonsten: auf zum anwalt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh

quote:
wenn das Datum der Unterzeichnung im Vertrag früher


das datum der unterchrift ist vorverlegt. also statt 01.01.09 steht da 01.09.09 und damit arbeitet man derzeit ohne genaue vertragliche regelung.
heißt, die frau des te bekommt derzeit innerhalb eines arbeitsverhältnisses, das nur mündlich besteht (und natürlich trotzdem ei n vertrag ist) 2400€ und ab tag des schriftl. av nur noch 700€

den vertrag würde ich persönlich vor antritt kündigen. vorher würde ich mir noch den schriftlichen av nachreichen lassen zum jetzigen arbeitsverhältnis. dieser sollte (soweit ich das erinnere) nach 4 wochen schriftlich erfolgen. jemand hier im forum hat da doch sicher den entsprechenden § zur hand :)

@mosiren

oder bin ich jetzt auf dem falschen dampfer mit deiner aussage vorverlegt?

auf alle fälle besteht derzeit ein arbeitsverhältnis zu den bedingungen, dass arbeitskraft angeboten und angenommen wird, inklusive der zahlung von 2400€.
auch wenn es nur mündlich ist, wie erwähnt, es ist ein vetrag vorhanden derzeit, der nur nicht niedergeschrieben ist. ein vertrag liegt auch dann vor, wenn es nichts schriftliches gibt, wenn regelmäßig anebotene arbeitskraft regelmäßig angenommen wird.

dieser muss meiner ansicht nach dennoch schriftlich gekündigt werden vom ag...ansonsten besteht dieser jetzige vertrag auch über das datum im vorhandenen arb.vertrag hinaus

sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mosiren
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 54x hilfreich)

Anwaltstermin ist schon ausgemacht, und schriftlich gekündigt ist auch schon.
Das Datum ist übrigens ins minus verlegt, also statt 2.6.2009 der 27.8. 2008 ! Am 1.9. 2008 hat meine Frau die Arbeit aufgenommen mit mündl. Vertrag, ich war dabei. und seitdem regelmässig 2400 bekommen. Das steht also im krassen Widerspruch zum Vertrag, der Arbeitgeber müsste schon ne gute Erklärung dafür haben, warum er dieses Geld bezahlt hat.

Gruß, mosiren

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mosiren

dann nennt sich das zurückdatiert ;)

lass uns wissen, wie es ausgeht.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mosiren
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 54x hilfreich)

na klar, zurückdatiert, ich bin ja blöd...
ich werde berichten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Habt ihr denn schon den AG gefragt, was das soll. Bei derart krassen Diskrepanzen liegt es doch nahe, dass sich der AG irgendwie geirrt hat.

Wenn man dann nicht erst einmal höflich um eine Korrektur bittet, sondern gleich mit einem Anwalt kommt, dann kann das schnell zu einer schweren Belastung des Arbeitsverhältnisses führen.

Eine Rückdatierung halte ich überigens für unproblematisch, da das zu keinen relevanten Konsequenzen führt.

Bei einer derart krassen Abweichung des Monatsgehaltes ist die Vereinbarung von 700€ im Arbeitsvertrag für den AG nicht das Papier wert, auf das es geschrieben wurde. Wenn man für dn gleichen Job ernsthaft so ein Gehalt vereinbart hätte, dann wäre das offensichtlich Lohnwucher und damit unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen