Hallo zusammen,
Ich arbeite bei einem Fruchtgroßhandel in Dauernachtschicht.
Im Arbeitsvertrag ist nur ein grundeinkommen von 1xxx euro für eine 45std/6Tage Woche angeben.
Um null Uhr nachts gehts los und Schichtende ist um 9:30.
Da wir chronisch unter besetzt sind und kein neues personal eingestellt wird,ist es nicht möglich,pünktlich feierabend zu bekommen,
Täglich sind es 10-13 stunden die gearbeitet werden.
Im Arbeitsvertrag wurde für die überstunden ein stundenlohn von 9,24 auf einer gesondert zu unterschreibenden seite angegeben, das ist 1 Euro weniger als der Normale stundenlohn.
Dazu kommt das der Arbeitgeber
für die nachtarbeit keine Zuschläge zahlt.
Meine Frage,
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Zuschläge für die Nachtarbeit zu zahlen?Ist nicht im Arbeitgeber-verband und es gibt auch keinen betriebsrat.
Hoffe das Ich mich nicht zu umständlich ausgedrückt habe und freue mich auf antwort.
Sponge
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"Laufe hin und laufe her,aber laufe niemals leer..."
Dauer Nachtarbeit ohne Zuschlag Lagerhelfer
22. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2014 | 21:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauer Nachtarbeit ohne Zuschlag Lagerhelfer
#1
Antwort vom 23. Juli 2014 | 08:17
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
... demnach ist Nachtarbeit zulässig, wenn ein Nachteilsausgleich gezahlt wird.
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""
#2
Antwort vom 23. Juli 2014 | 10:24
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
Von Zahlung eines Nachteilausgleichs im Sinne eines Zuschlags steht aber in dem verlinkten Wikipediabitrag und auch im ArbZG nichts. Es gibt vielmehr zwei Möglichkeiten. Endweder Zuschlag oder zusätzliche freie Tage, die bezahlt werden.
Der Fragesteller müsste also prüfen, ob er bezahlte freie Tage für die geleistet Nachtarbeit erhält.
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