Hallo,
eine Person wechselt den AG.
Er fängt bei einem Konkurrenten an.
Die Person ist im Verkauf tätig.
Die Person hat natürlich keine Unterlagen aus der ersten Fa. mitgenommen. Allerdings hat sie sämtliche Kundennamen und weitere Daten im Kopf.
Darf die Person bei dem neuen AG von seinem geistigen Eigentum Gebrauch machen, um zu versuchen Bestandskunden vom ersten AG abzuwerben?
Wie ist hier die Rechtslage?
Wie lange muss sich ein ehemaliger Mitarbeiter an die Verschwiegenheit halten?
Werden dabei Unterschiede gemacht?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Dauer der Verschwiegenheitsplicht bei AG-Wechsel?
31. Juli 2007
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Frage vom 31. Juli 2007 | 16:47
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 6x hilfreich)
Dauer der Verschwiegenheitsplicht bei AG-Wechsel?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2007 | 20:08
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
um zu versuchen Bestandskunden vom ersten AG abzuwerben?
Hallo,
Ähm nö, das gibt mit Sicherheit Ärger.
Insofern die Verschwiegenheitspflicht nicht vertraglich zeitlich begrenzt ist, gibts da keine geregelte zeitliche Grenze. AG, die ganz besonders auf ihre Kunden wert legen, vereinbaren ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Aber nichtsdestotrotz halte ich ein aktives Abwerben von Kunden nach Ausscheiden für sehr kritisch.
MfG
#2
Antwort vom 31. Juli 2007 | 20:32
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 201x hilfreich)
Hallo,
wie heißt es so schön:
*..... auch über das Dienstverhältnis hinaus.*
Also quasi für immer. Du mußt Dir noch etwas anderes einfallen lassen als diese Kunden alleine durch die Daten des Ex-AGs an Land zu ziehen.
Gruß
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#3
Antwort vom 1. August 2007 | 07:47
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 6x hilfreich)
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