Definition: Freier Tag?

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
KaBa73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Definition: Freier Tag?

Hallo NG,

mein Unternehmen möchte einen neuen Wechselschichtplan erstellen bzw. einführen. Nun gibt es diverse Modelle, welche sich an den neuen EU-Richtlinien orientieren sollen. In diesen heißt es, dass man im Wechselschichtrythmus soviel freie Tage haben muss, wie es im Kalenderjahr Samstage, Sonntage und Feiertage gibt.
Nun stellt sich mir die Frage, was ist ein freier Tag? Laut Arbeitgeber wird ein Tag, an welchem ich im Rahmen einer Nachtschicht vom Vortag 20.00 Uhr bis zum Folgetag 6.00 Uhr als frei bezeichnet. Das bedeutet, dass ich trotz eines Dienstes von 6 Stunden frei haben soll.
Ich habe im Internet leider erfolglos nach einer Definition des Wortes "arbeitsfreier Tag" gesucht und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Meinung ist, dass ein freier Tag Null Sollarbeitstunden besitzt.

Karsten Baumann

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo eine 'offizielle' Definition gibts da nicht.

Aber ein Tag ist m.E. nicht ein Teil eines Tages, sondern ein ganzer Tag.

Dem stünde auch die Begriffsdefinition von 'Arbeitszeit' im Arbeitszeitgesetz entgegen. Die kann man ja nicht einfach 'wegschnippeln' und sagen 'Du hast ja noch die restlichen Stunden des Tages.'

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

vielleicht hilft das weiter

>> http://www2.hu-berlin.de/personalrat/bmtext/bmt_p67.htm

*Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen der Arbeiter dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hat oder zu arbeiten hätte. Endet eine Arbeitsschicht nicht an dem Kalendertag, an dem sie begonnen hat, gilt als Arbeitstag der Kalendertag des Beginns der Arbeitsschicht.*

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#3
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Stimme blaubär49 voll zu.

Dass diese Definition in den "Manteltariflichen Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe" gesetzwidrig sein könnte, bestehen nach einem Urteil des OVG Düsseldorf vom 17.07.1991 (Az.: 1 A 65/88 ) keine Anhaltspunkte.

Insoweit ist der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt, ein Arbeitstag und der Folgetag, an dem die Nachtschicht endet (sog. Schlaftag), ein arbeitsfreier Tag.

Gruß
mister xyz

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#4
 Von 
KaBa73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Super!

Danke für die Antworten, diese Auslegung ist jedoch sehr unbefriedigend.

Karsten Baumann

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

* ... diese Auslegung ist jedoch sehr unbefriedigend*


... glaube ich sofort, aber die bedingung hier kann nicht sein, dass die antworten oder ergebnisse auch gefallen müssen, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KaBa73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte ich auch damit nicht gesagt! Der Ausspruch sollte sich sicher nicht gegen Nutzer des Forums sondern gegen die Rechtssprechung richten ;o)

Karsten Baumann

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael Meisinger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
mister xyz
kannst du mir weiterhelfen wo ich das von dir Zitierte Urteil finde.


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