Definition "Quartal" im Arbeitsvertrag

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
kaisepe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Definition "Quartal" im Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist wie folgt geregelt:
"6 Wochen zum Quartalsende". Mein Arbeitgeber hat ein verschobenes Geschäftsjahr (1. Quartal Februar-April, 2. Quart. Mai-Juli usw.)

Bezieht sich die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags automatisch auf die Quartale des Kalenderjahres oder kann hier von einem Bezug zu den Quartalen des Geschäftsjahres ausgegangen werden?

Hintergrund der Frage ist ein Aufhebungsvertrag, der innerhalb des Kündigungsfrist unterschrieben werden soll, um eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von kaisepe am 06.05.2014 13:21

automatisch auf die Quartale des Kalenderjahres

Wenn nichts anderes vereinbart wurde; ja!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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