Definition Tätigkeitsspektrum

13. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Maier1980
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)
Definition Tätigkeitsspektrum

Hallo zusammen,

ich wende mich mit folgendem Anliegen an euch, ich habe um die Überprüfung meiner Vergütungsgruppe gebeten und somit angeregt eine Stufe höher eingruppiert zu werden.

Antwort war „Ihre derzeitige Tätigkeit rechtfertigt nicht die Eingruppierung in Vergüttungsgruppe..."! (ohne jegliche Erklärung)

Meine Frage ist nun, kann ich eine genaue Definition beider Vergütungsgruppen (die die ich habe und die die ich gerne haben möchte) einfordern?

Danke schön für eure Antworten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Es hört sich so an, als handle es sich um Öffentlichen Dienst. Dort sind in der Tat Tätigkeitsmerkmale für die diversen Eingruppierungen im TV beschrieben - insoweit müsstest du nichts "einfordern". Darin heißt es z.B. Eingruppierung x2 unterscheidet sich von x1 durch x % selbständige Tätigkeiten, oder durch die Voraussetzung dieser oder jener Ausbildungsvariante.
Namentlich bei den Tätigkeitsmerkmalen lässt sich quasi unendlich "rummachen", ob das nun ein Viertel oder nicht doch ein Drittel ist usf. Hinzu kommt oft, dass sich eine gewisse Praxis eingeschlichen hat, dass jemand z.B. weil es ihm Spaß macht, weil der Chef es ihm gerne überlässt, weil .., weil .. diese Tätigkeiten "einfach so" übernommen hat und macht. Dann kann es dir passieren, dass die Verwaltung kalt verlangt, dich entsprechend dem Vertrag zu beschäftigen, weil so eine Höhergruppierung "auf dem kalten Weg" einfach nicht vorgesehen ist.
Es ist in jedem Fall ein dorniger Weg, zu (s)einer Höhergruppierung zu kommen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Auch in vielen "privaten" Tarifverträgen ist eine Klassifizierung drinnen, ebenso in Betriebsvereinbarungen. Dürfte also nicht allzu schwierig sein, an diese Sachen heran zu kommen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Maier1980
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Antworten, den einen Satz der zur Vergütungsgruppe im Tarifvertrag steht ist mir bekannt allerdings ist der sehr allgemein gehalten und deswegen würde mich interessieren ob ich eine genaue defenition von dem was inhaltlichen hinter diesem Satz steht einfordern kann (gerne auch mit einem Paragraphen ;-) )?

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#4
 Von 
Maier1980
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)

Kann mir wirklich keiner weiterhelfen? ;-)

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nein, mehr lässt sich ohne genaue Kenntnis nicht sagen. Wenn du es genau wissen willst, empfehle ich, der Gewerkschaft beizutreten, die gibt dir Rechtsberatung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Auch die dürften das nicht wissen. Möglicherweise gibt es nur die allgemein gehaltene Eingruppierung. Dann steht da betriebsintern auch nichts hinter der Def. im Tarifvertrag. Wenn man dann einen Antrag stellt, muss man schon selbst genau darlegen, was man macht, und das diese Arbeit höher einzugruppieren ist. Und dass man diese Arbeit überwiegend ausführt.

wirdwerden

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn es eine Mitarbeitertretung (Personalrat, Betriebsrat etc.) gibt, dann kann diese weiterhelfen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wir haben z.B. spezialisierte Classifier, die sich dann anschauen, was der Antragsteller so macht. Allerdings ist die Voraussetzung, dass eben genau dargelegt wird, warum man höher eingruppiert werden will. Man also überwiegend höherwertige Tätigkeit leistet. Und dann wird da auch noch der Vorgesetzte gefragt, warum er das zu lässt. Auch da ist eine Stellungnahme erforderlich. Wenn man den nicht auf seiner Seite hat, kann man das alles nach meiner Erfahrung vergessen.

wirdwerden

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