Hallo,
jemand klettert die Karriereleiter nach oben.
Die Person hat ein ganz anderes Aufgabengebiet im Vergleich zu seinem vorherigen Job, den er in der Firma ausgeübt hat.
Die Person erhält monatlich 200 € netto mehr.
Die Person ist bereits ein Jahr in der neuen Position tätig.
Der Chef ist mit der Arbeit der Person in seinem neuen Aufgabengebiet nicht zufrieden.
Der Chef denkt darüber nach, ob er die Person nicht wieder ihren alten Job machen lässt.
Ist das so ohne Weiteres möglich?
Wenn ja, ist es dann rechtens, wenn die Person wieder das Gehalt bekommt, wie vorher in dem alten Job oder muss der Person das Gehalt des neuen Jobs weitergezahlt werden, obwohl die Person wieder den alten Job ausübt?
Wenn nein, wieso nicht?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Degradierung! Fall! Möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Sie erwarten doch nicht wirklich eine Antwort, wenn so wichtige Dinge wie vertragliche Vereinbarungen etc. nicht bekannt sind?
Generell:
Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man eine Person so beschäftigen muss, dass Sie die Aufgaben überhaupt nicht schafft und der Firma schadet.
-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Die Degradierung nach einem Jahr halte ich aber für kritisch, unabhängig von den Verträgen. Die Probezeit kann je nach Schwierigkeit bis zu 9 Monate dauern. Länger als 9 Monate nur in absoluten Ausnahmen.
Hier hätte sich der AG das früher überlegen müssen.
Die Aussage von CForce stimmt natürlich grundsätzlich.
[Generell:
Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man eine Person so beschäftigen muss, dass Sie die Aufgaben überhaupt nicht schafft und der Firma schadet.]
Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist aber ganz schön schwierig:
http://www.dr-hildebrandt.de/verhaltensbedingt/verhaltensbedingt_10.htm
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wenn zum Beispiel vereinbart ist, dass der MA im Rahmen seiner Fähigkeiten auch anderst eingesetzt werden kann, dann geht das natürlich auch noch nach einem Jahr problemlos.
Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist zwar schwer, aber wenn die Leistung deutlich zu schlecht ist, dann sollte es relativ einfach werden.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
quote:
Die Probezeit kann je nach Schwierigkeit bis zu 9 Monate dauern.
Wo haste das denn her?
Habe ich mir nicht ausgedacht.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
ziemlich weit unten in dem langen Text.
Das hat jedenfalls ein Fachanwalt für Arbeitsrecht geschrieben. Der sollte das besser als ich wissen.
Das mit der Probezeit wird in dem Fall aber kaum eine Rolle spielen, da ja der AN nur auf der Karriereleiter gestiegen ist und nicht neu in der Firma angefangen hat.
Ich bin da - wie CForce - der Meinung, dass man das ohne die vertraglichen Unterlagen dazu nicht beurteilen kann. Wenn der AG nicht doof war, dann hat er sich ein 'Hintertürchen' offen gelassen, was dann in einer Klausel besteht, die - je nach Formulierung - dem AG gestattet, den AN (wieder) anderweitig einzusetzen.
Meines Wissen ist bei einer Befördeung eine neue Probezeit durchaus möglich und üblich. Das Aufgabengebiet ändert sich und der AG sollte Möglichkeiten haben innerhalb einer Probezeit einen wider Erwarten doch für die andere Tätigkeit nicht tauglichen AN wider auf die alte Stelle zu setzen.
Aber Du hast Recht: Ohne Vertragsgrundlagen fischen wir im Trüben.
Aber merkwürdig ist das Ganze schon. Ist natürlich auch abhängig von paar anderen Sachen (wie Qualifizierung für die Tätigkeit, Schwierigkeitsgrad, war niemand anderes geeignet/bereit für die Aufgabe oder andere Umstände) ... nur das man dann sooo lange braucht, um festzustellen, dass sich der AN wohl doch nicht eignet? Bisher hat man denjenigen ja - warum auch immer - 'wurschteln' lassen.
Interessant (wenn auch arbeitsrechtlich nicht relevant) wäre auch, ob man den AN da 'ins kalte Wasser gestoßen' hat oder ob zwischendurch auch mal Bestandsaufnahmen mit Problembesprechungen gemacht wurden, die dazu geeignet gewesen wären Probleme aus dem Weg zu räumen.
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