Den Honorarvertrag kündigen! Wie?

28. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
DaniSahne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Honorarvertrag kündigen! Wie?

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe sehr, dass mir jemand aus dem Forum helfen kann! Also: ich bin selbstständig und habe mit einem Unternehmen einen Honorarvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Zum Monatsende habe ich dem Unternehmen eine Rechnung über das vereinbarte Honorar gestellt. Nun bin ich seit gestern krank geschrieben, muss mein Honorar für den Monat November in Rechnung stellen und möchte kündigen. Wie genau soll ich vorgehen? Meine Krankschreibung wird sich eh über mehrere Wochen hinziehen, da ich im Moment meine Tätigkeit in der Form nicht mehr ausführen kann. Kann ich meine Krankschreibung, meine Kündigung UND meine Rechnung für den Monat November an das Unternehmen schicken? Wird es Probleme mit der Zahlung geben? Dass die letzten Arbeitstage, also von Dienstag bis Freitag, mir vom Honorar abgezogen werden ist ja klar. Wäre ich mit dem oben beschriebenen "Verfahren" auf der sicheren Seite? Habt tausend Dank für Eure Hilfe! Liebe Grüße, DaniSahne

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das kommt drauf an, was genau vertraglich vereinbart ist ... und das weiß hier niemand.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaniSahne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also für den Punkt der Kündigung wurde dies vereinbart:

Auftraggeber und Auftragnehmer/Auftragnehmer können den Vertrag generell einen Monat
zum Monatsende kündigen. Im Fall der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt,die
erbrachten Leistungen zu verwenden. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer behält den
Anspruch auf Honorar für die bis zur Kündigung von ihr/ihm erbrachten Leistungen in ange-
messenem Umfang.

Weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Könntest Du mir jetzt weiterhelfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und wie lange geht die Krankschreibung momentan? Wenn die nicht bis Ende Dezember geht, solltest du zumindest irgendwie darauf aufmerksam machen, dass auch bis Ende Dezember nicht mehr mit deiner Dienstleitung zu rechnen ist (oder wenn du es jetzt noch nicht genau weißt, das halt entsprechend formulieren). Denn der Auftraggeber denkt ja sonst, dass du nach der Krankschreibung wieder zur Verfügung stehst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DaniSahne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin erstmal bis Mitte Dezember und dann bis zum 31.12. krankgeschrieben. Kann ich dann die Kündigung zusammen mit der Krankmeldung und der Rechnung abschicken?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kann ich dann die Kündigung zusammen mit der Krankmeldung und der Rechnung abschicken?


Kommt drauf an, inwieweit du der Post vertraust. Da hast du ja dann keinen Einfluss mehr auf die Dauer des Postweges. Wenn der Brief erst am 01.12. ankäme, wärs zu spät für die Einhaltung der Kündigungsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DaniSahne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten! Ich meine es ja uch eher generell. Sieht schon komisch aus wenn alles zusammen kommt, oder? Aber rechtlich ist es doch korrekt!?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Rechtlich seh ich da kein Problem. Wobei ich evtl. die Schreiben nicht alle zusammenlegen und falten würde, sondern jedes einzeln. Nicht, dass dann jemand sagt 'Ach die 2. und 3. Seite haben wir uns gar nicht angeschaut, weil wir dachten, dass das irgendwie zusammen gehört.'. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DaniSahne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, danke für Alles und noch einen schönen Abend wünsche ich Euch!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen