Der rechtlose Teilzeitjobber!

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
FraglichKlaglich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Der rechtlose Teilzeitjobber!

Nehmen wir mal an, der X studiert schon seit zu vielen Semestern und hat seit gut sieben Jahren einen Nebenjob als Teilzeitkraft an einer Nahrungsfutterstelle für Kraftfahrzeuge und anderes Getier.
Eingestellt wurde der X mit dem ungefähren Wortlaut "Kommste ab Montag mal arbeiten". Das war der "Arbeitsvertrag".
Nun ist die Zeit ins Land gegangen und man verstand sich immer recht gut, wohl schon, weil der X nie etwas großartiges von seinem AG vorderte außer seinen knickrigen Lohn, der in den sieben Jahren stagnierte, die Arbeit aber im vergleich immer mehr wurde, die der X mal mehr mal weniger ernsthaft verrichtete. Das soll nicht heißen, dass der X faul war, aber manchmal dachte er sich, dass das Preis / Leistungs Verhältnis nicht mehr in Ordnung sei und sparte sich selber seine Gesundheit zusammen, wenn schon nicht das Geld. Aber Spaß beiseite. Der X hat schon viele Leute im Unternehmen kommen und gehen sehen. Gehen stets nur mit dem Wortlaut "Wir müssen uns trennen".
Langsam wird der AG auch immer kurioser und der X denkt sich manchmal, es sei besser, wenn der AG mal, richtung Rente, selber geht. Man prallt aus den lustigsten Gründen zusammen mit Aussagen des AG "Heute braucht nur einer von euch beiden kommen, ihr habt gestern nicht genug Umsatz gemacht". (Man arbeitet immer zu zweit in einer Schicht). Soll heißen, man kann sich schon nicht mehr sicher sein, dass einem die Schicht die auf dem Plan steht, nicht kurzerhand (aus der Sicht des X, denn er kann niemanden zwingen zu konsumieren) wahrlos entzogen wird.
Kurz gesagt, dem X geht so einiges in der Firma auf den Keks. Wenn er mal etwas ansprechen möchte, wird er mit blöden Frasen abgeblockt. Der X könnte natürlich selber kündigen, aber doch braucht er das Geld noch dringend (wer braucht das nicht!). Manchmal hat er auch das Gefühl, dass er evtl. schon selber auf der Abschußliste steht und es in der nächsten Zeit zum "Wir müssen uns trennen" kommen wird. Da der X nachtragend ist, fragt er sich, was er dann machen könnte, da er schon mal ein Urteil des BGH im Internet gelesen hat, mit einem ähnlich gelagerten Fall. Dort wurde aber hauptsächlich u.a. der differenzlohn zwischen "Festangestellten" und "losen Angestellten" (kleiner Gag) eingeklagt. Außerdem gab es zu dieser Zeit einen Tarifvertrag, der nicht mehr gültig zu sein scheint.
Wie auch immer, der X fragt sich jetzt, ob er dann im Notfall eine Kündigungsschutzklage erhebt, auf seine zwei Monate Kündigungsfrist hinweißt, abgesehen davon, das der AG nicht "richtig" Kündigt. Außerdem rückwirkend für die letzten drei Jahre (mehr geht ja scheinbar nicht) das Urlaubsentgeld einklagt. Denn auf die mal mehr mal weniger aus Scherz gestellt Frage nach Urlaub wurde nur mit einem "Urlaub hasste doch als Student genug und du bist ja NUR Aushilfe!" Wie müsste man den Urlaub, der einem eigentlich zugestanden hat berechnen. Ich hab nur die Formel gefunden, die vergleicht bei einer fünf Tage Woche im Verhältnis Vollzeitkraft / Teilzeitkraft. Bringt mir aber nichts, da die Teilzeitkräfte dort auch am Wochenende arbeiten im gegensatz zur Vollzeitkraft. Jedenfalls arbeitet der X durchschnittlich 10 Tage im Monat dort. Mal einen mehr mal drei weniger (wegen: "Heute bleib mal zuhause, is nix los"). Und gibt es evtl. eine Möglichkeit die anderen vier Jahre ins Spiel zu bringen?
Weiterhin noch eine allgemeine Frage. Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus? Derzeit ist der X eigentlich Krank, woraufhin wie gewohnt der AG die Aussage brachte "Dann kommste erst wieder, wenn du gesund bist oder hälst die Schmerzen aus." Früher machte der AG die Schichtpläne für einen ganzen Monat. Seit einem Jahr nur noch wöchentlich, was auch so ziemlich jeden im Betrieb auf den Senkel geht, da man nicht mehr groß planen kann. Sprich, wenn man krank ist wird man einfach mal nicht eingetragen. Das wird für den X irgendwann problematisch, wenn er nicht genug schichten hat um seine Miete zu zahlen.
Wenn eine Kündigunsschutzklage notwendig wird, wie sieht es da mit dem "beschleunigten Verfahren" aus? Außerdem hat der X keine Rechtsschutzversicherung, besteht die möglichkeit als Student eine Prozeßkostenhilfe zu bekommen?
Fragen über Fragen, aber der X möchte für den Ernstfall gerüstet sein. Und was könnte man noch "herausholen"?
Mir fällt bestimmt noch was ein, aber nun erst mal genug mit der Rebellion gegen die Sklaverei. Würd mich über ein paar Antworten freuen die mehr Licht ins "rechtlose" Jobberleben bringen. Das dem nicht so ist ist mir klar, aber genau blicke ich da als Leie nicht durch.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Es ist ja „schön“, dass du dich so ausufernd über deine Arbeit aufregen kannst. Eine einfache Strukturierung deiner Fragen wäre sicherlich sinnvoller gewesen :)

Deine Fragen lauten also.

1. Wie wird ein Urlaubstag berechnet, was steht mir dafür zu?
2. Wie wird ein Krankentag berechnet, was steht mir dafür zu?
3. Wie reagiere ich, wenn ich eine Kündigung bekomme (die wohlmöglich nur mündlich erfolgt).
4. Bekomme ich Prozesskostenhilfe als Student?
5. Was macht man, wenn man zu wenig Schichten eingetragen bekommt.

Sollte ich eventuell ragen übersehen haben, dann sei so gut und schreibe diese einfach noch mal auf.

Antworten möchte ich wie folgt:
1. Das kommt darauf an, welche Stundenzahl vertraglich vereinbart ist. Mindesturlaubsanspruch pro Jahr sind 24 Werktage (4 Wochen).
Nicht genommener Urlaub verfällt aber regelmäßig am Ende des Jahres – bei Beantragung einer Verlängerung aber spätestens am 31. März des Folgejahres. Einen Urlaubsanspruch für 2008 kannst du also schon mal nicht mehr geltend machen.
2. Das kommt – wie bei 1 – auf deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit an. Wichtig ist, dass du dir genau notiert hast, wann du krank warst und dass spätestens ab dem 3. Krankheitstag die AU bei deinem Chef vorlag. Ich denke mal, dass du das nie gemacht hast, weil der Chef ja eh der Meinung war: Wer krankgeschrieben ist, der wird einfach nicht eingeteilt. Hier einen Anspruch geltend zu machen wird dann – wegen der nicht gegebenen Nachweisbarkeit der Krankentage – auch eher schwierig.
Solltest du diese jedoch nachweisen können, dann hast du Recht und es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Kürzere Ausschlussfristen können im Arbeitsvertrag ja nicht geregelt sein, da kein schriftlicher Vertrag vorliegt und so die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gelten.
3. Solltest du die mündliche Kündigung bekommen, dann kannst du das Maximum herausholen, indem du zunächst mal deine Arbeitskraft anbietest (schriftlich und nachweisbar). Dann kurz vor Ende der drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
4. Ich glaube als Student steht dir ein oder zweimal im Jahr ein anwaltliches Beratungsgespräch zu (Frag dazu mal den AStA). Ob dafür eine kleine Gebühr fällig wird – keine Ahnung.
Sollte es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommen tragen beide Parteien ihre eigenen Kosten. Einen Anwalt brauchst du nicht.
5. Wurde denn jemals festgelegt, wie viele Stunden du im Monat arbeiten sollst?

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Infos erst einmal weiterhelfen konnte.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FraglichKlaglich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und schon mal danke soweit für deine Antworten.

Fange ich mal zu 5. an, da hab ich aus dem Urteil dieses Herausgezogen:

BAG, Urteil vom 12.6.1996 - 5 AZR 960/94 -

"Es ist unschädlich, daß der Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zur Dauer der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit enthält. Der Kläger hat über viele Jahre pro Monat regelmäßig mindestens neun Schichten zu je acht Stunden gearbeitet. Danach haben die Parteien diese Dauer der monatlichen Arbeitszeit festgelegt."

Bei mir wären das in den letzten Jahren je 10 Schichten im Monat zu je sechs Stunden. Das war bis vor gut einem halben Jahr auch keine Thema, als die Schichten noch monatlich verteilt wurden. Seit dem es wöchentlich geschieht, ist es wie im Lotto. Mal steht man auf dem Plan, mal nicht.


zu 2. : Hier geht es mir nicht um vergangene Krankheitsausfälle. Soweit auch kein Problem an sich, wenn ich dann später im Monat eingeteilt werde. Wobei ich nur von Donnerstag bis Sonntag dort arbeiten kann, was dem AG auch klar ist. Es geht mir nur theoretisch darum, dass ich evtl. einen ganzen Monat Krank bin und dementsprechen eine Verschiebung der Schichten nicht in Frage kommt. Und eben darum, dass es dem AG egal wäre, wenn ich ihm einen "gelben Zettel" hinlege.

Dazu auch im Urteil (a.E.):

"Die Arbeitsunfähigkeit war für den Lohnausfall kausal. Zur Kausalität hat das LAG ausgeführt: Bei Arbeitsverhältnissen nach § 4 BeschFG sei die Anwendung des Lohnausfallprinzips dann problematisch, wenn vor Beginn der Krankheit noch nicht feststehe, ob und wann der Arbeitnehmer zu Arbeitseinsätzen herangezogen worden wäre, oder wenn sich der Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen noch nicht in den Schichtplan habe eintragen können. In diesen Fällen sei das Lohnausfallprinzip durch die Annahme eines durchschnittlichen Abrufs zu ergänzen. Dessen bedarf es hier nicht. Denn hier ist unstreitig, daß der Kläger im Anspruchszeitraum mindestens acht Schichten gearbeitet hätte. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht, der Kläger hätte, wenn er gesund gewesen wäre, weniger als acht Schichten gearbeitet. Damit steht fest, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Klägers die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung bildete. Ob der Kläger an den von ihm angegebenen oder aber an anderen Tagen während des Anspruchszeitraums gearbeitet hätte, ist unerheblich."

zu1. : Hmm, ich finde jetzt nicht mehr die Quelle. Aber ist es nicht so, dass zwar der Anspruch auf Urlaub verfällt, jedoch der Anspruch auf Urlaubsentgeld nicht bzw. nach § 195 BGB erst nach drei Jahren??? Dazu sei vielleicht zu "zu 5." hinzuzufügen, dass ich Unibedingt in der Vergangenheit von mir aus mal nicht die 10 Tage im Monat geareitet habe, sondern "frei" nehmen musste für Klausurenphasen etc.
Wie sieht es aus, wenn ich gar nicht "wußte" das mir überhaupt Urlaub zusteht? Kann man da nichts Bereicherungsrechtliches konstruieren?

Weiter würde mich auch wegen des Urteils oben interessieren, wie es mit der Differenz meines Lohns zu dem der Vollzeitkräfte aussieht. Und das diese auch Weihnachtsgeld bekommen haben im gegensatz zu den Teilzeitkräften.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.866 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen