Hallo,
ich hätte eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch!
Ich arbeite seit einigen Jahren in Teilzeit! Im Mai diesen Jahres hat sich die Personalabteilung an meinen Chef gewendet und ihm mitgeteilt, dass meine Kollegin (arbeitet 40 %) und ich (arbeite 60 %)die letzten Jahre zuviel Urlaub beantragt haben.
Wir hatten dann einen Termin bei der Personalabteilung, die uns dann erstmal aufgeklärt hat, dass unsere Tage nach Stunden berechnet werden und wie wir den Urlaub korrekt beantragen. Daraufhin haben wir uns auch an dem EZA (Elektronische Zeitaufschreibung) angemeldet und rechnen seit dem unseren Urlaub korrekt ab. Soweit ich mich informiert habe, besteht keine Möglichkeit für den AG den Urlaub der letzten Jahre nachträglich abzuziehen! Der Urlaub wurde ja auch von allen Seiten genehmigt. Bleibt nur die Frage ob der AG dazu berechtigt ist, den zuviel genommenen Urlaub von Januar bis Mai 2012 nachträglich zu korrigieren und anteilig abzuziehen.
Wäre über eine Information dankbar, damit ich weiß, wie ich mich rechtlich dazu äußern kann.
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Die letzten Jahre zuviel Urlaub beantragt?
Existieren im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen für die gegenseitigen Ansprüche?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
quote:
Wir hatten dann einen Termin bei der Personalabteilung, die uns dann erstmal aufgeklärt hat, dass unsere Tage nach Stunden berechnet werden und wie wir den Urlaub korrekt beantragen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich jedoch nicht nach Stunden sondern grundsätzlich nach Tagen. Eine Umrechnung auf Stunden kann mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmen, muss es aber nicht. Von daher müsste eigentlich im Einzelfall bewertet werden, was der AG da veranstaltet.
quote:
Der Urlaub wurde ja auch von allen Seiten genehmigt. Bleibt nur die Frage ob der AG dazu berechtigt ist, den zuviel genommenen Urlaub von Januar bis Mai 2012 nachträglich zu korrigieren und anteilig abzuziehen.
Da es sich beim Urlaub um einen Jahresanspruch handelt, können m.E. auch noch Korrekturen durchgeführt werden, wenn man sich mal verrechnet haben sollte.
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Hallo vielen Dank für die Antwort!
Die Erklärung der Personalabteilung in Stunden zu rechnen lautet wie folgt.
Ich habe eine 23 Stunden Woche, d.h. pro Arbeitstag 4,66 Stunden.
Ich arbeite also 3 Tage die Woche, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Montag 1 Tag, Dienstag 1/2 Tag, Mittwoch frei, Donnerstag 1/2 Tag und Freitag wieder ganz.
Wenn ich also 2 Wochen in Urlaub gegangen bin, habe ich natürlich auch 2 Wochen (also 10 Tage) beantragt. Es geht nur um die einzelnen abgenommmenen Tage.
Ich habe z. B. Donnerstag und Freitag Urlaub genommen und habe dafür 2 Tage beantragt. Laut AG hätte ich aber 3 Tage beantragen müssen, weil ich am Freitag eben 8 Stunden arbeite und so erst mit 2 Tagen (also 2 x 4,66) meinen Tag Urlaub abdecken kann. Das leuchtet mir ja auch ein, nachdem uns diese Berechnung erklärt worden ist. Da weder mein Chef noch wir davon wußten und auch immer jeder Urlaub genehmigt wurde, bleibt jetzt eben die Frage, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann.
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quote:
Ich habe eine 23 Stunden Woche, d.h. pro Arbeitstag 4,66 Stunden.
Ich arbeite also 3 Tage die Woche, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Montag 1 Tag, Dienstag 1/2 Tag, Mittwoch frei, Donnerstag 1/2 Tag und Freitag wieder ganz.
Diese Aufzählung ist reichlich widersprüchlich. Wie kommen Sie auf 3 Tage die Woche, wenn Sie Mo, Die, Do und Freitag arbeiten? Das sind bei mir 4 Tage.
Sind das grundsätzlich die festen Tage, an denen Sie immer arbeiten?
Wie hoch ist der vertragliche Urlaubsanspruch bezogen auf eine 5- oder 6-Tage-Woche.
Eins ist schonmal sicher, so wie es der AG erklärt, stimmt es hinten und vorne nicht und hat mit der Rechtslage nichts zu tun.
Hallo,
ich arbeite Montag und Dienstag einen ganzen Tag, Dienstg und Donnerstag einen halbten Tag. Daraus ergeben sich drei Tage!
Mein Urlaubsanspruch im Jahr beträgt 31 Tage!
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quote:<hr size=1 noshade>ich arbeite Montag und Dienstag einen ganzen Tag, Dienstg und Donnerstag einen halbten Tag. Daraus ergeben sich drei Tage! <hr size=1 noshade>
Da liegt ein grundsätzlicher Verständnisfehler vor. Das BUrlG kennt keine halben Tage. Entscheidend ist, wieviel Tage man in der Woche arbeitet, unabhängig von der Stundenzahl. Danach richtet sich der Urlaubsanspruch in Tagen.
Eine andere Frage ist, wie das Urlaubsentgelt für diese Urlaubstage dann berechnet werden und da gilt der § 11 BUrlG . Und dann wird die Sache zumindest theoretisch auch rund.
quote:<hr size=1 noshade>Mein Urlaubsanspruch im Jahr beträgt 31 Tage! <hr size=1 noshade>
31 Tage ist der Anspruch bei einer 5- oder 6-Tage-Woche?
Um die Frage von 1000kleinesachen noch zu präzisieren. Erhalten alle Arbeitnehmer bei Ihnen 31 Tage Urlaub und an wie vielen Tagen in der Woche arbeiten Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer?
Und zudem wäre noch von Interesse was genau in Ihrem Arbeitsvertrag zum Urlaub steht (vollständige Regelung) und ob Sie seit Beginn der Tätigkeit in Teilzeit arbeiten oder evtl. zwischendurch eine Stundenreduzierung stattfand.
Vollzeit Beschäftigte arbeiten 5 Tage die Woche.
Ich arbeite seit 4 Jahren in der Zeilzeit (3 Tage pro Woche).
Mein Urlaubsanspruch sind 31 Tage. Wenn ich aber natürlich eine Woche Urlaub nehem, muss ich auch 5 Tage Beantragen. Probleme gab es eben nur bei einzelnen Tagen!
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quote:
Ich arbeite seit 4 Jahren in der Zeilzeit (3 Tage pro Woche).
Aufgrund dieser Aussage vermute ich, dass Sie vorher auch in Vollzeit beschäftigt waren. Vermutlich wurde nach dem Wechsel in die Teilzeit mit Ihnen nicht erörtert, wie sich ihr Urlaubsanspruch jetzt gemäß der Teilzeitarbeit bemisst, sodass weiterhin der Wert von 31 Urlaubstagen in den Köpfen war.
Und nochmal der Hinweis: Nach urlaubsrechtlichen Gesichtspunkten arbeiten Sie im Übrigen nicht 3 sondern 4 Tage. Für den Urlaub ist nämlich nur maßgeblich, ob man an einem Tag arbeitet und nicht wie viel man an dem jeweiligen Tag arbeitet.
Tatsächlich errechnet sich Ihr Urlaubsanspruch wie folgt:
31/5*4 = 24,8 aufgerundet 25 Urlaubstage
Wenn Sie eine ganze Woche frei haben wollen, dann müssen Sie von diesen Urlaubstagen nur 4 in Anspruch nehmen. Bei einzelnen Tagen ist es dann jeweils die Anzahl der Tage.
-- Editiert Eidechse am 01.08.2012 15:32
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