Diebstahl in Firma durch Mitarbeiter

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
go451059-23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl in Firma durch Mitarbeiter

Fiktiver Fall:

In Firma F kommt es in den letzten Monaten gehäuft zu Diebstählen. Es werden hochwertige technische Geräte wie Kameras, Laptops oder Handys entwendet, die Arbeitsmaterial (keine Ware) sind.

Die Firma hat bei der Auswertung der Browserverläufe aller 100 Mitarbeiter herausgefunden, das ein Mitarbeiter eine Vielzahl der gestohlenen Geräte im Internet gesucht hat.

Reicht das bereits als Beweis aus, dass er der Dieb ist? War die Auswertung des Browserverlaufs im kollektiv rechtmäßig?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130375 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von go451059-23):
Reicht das bereits als Beweis aus, dass er der Dieb ist?

Nö.



Zitat (von go451059-23):
War die Auswertung des Browserverlaufs im kollektiv rechtmäßig?

Kommt darauf an, was genau zum Thema "Nutzung des Internet" in dem Betrieb gilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20350 Beiträge, 7365x hilfreich)

Ein Beweis ist das Ergebnis der Internet-Überprüfung nicht, ein Hinweis möglicherweise doch.
Wenn es noch weitere Hinweise auf die Person geben sollte, könnte sich das alles in allem zu einem Verdacht bündeln.
Dann - und nur dann - könnte im Raum stehen, eine Verdachtskündigung in Erwägung zu ziehen - eine heikle Angelegenheit.

Zur Internetüberprüfung: ob die rechtmäßig war, dürfte davon abhängen, ob es eine Anordnung oder dergl. gibt, dass das I-Net nur dienstlich zu nutzen ist.

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