Diebstahl und Gericht Wartenzeit

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anton1717
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl und Gericht Wartenzeit

Hallo,
In der letzten Firma wurde ich des Diebstahls beschuldigt. Die Polizei hat mich verhört und jetzt warte ich auf das Gericht. Kann ich mir während des Wartens auf die gerichtliche Vorladung einen neuen Job suchen? Was soll man neuen Arbeitgebern sagen? Ich weiß nicht, was ich tun soll... Weil ich Geld brauche, um eine Wohnung zu bezahlen, ein Auto... Danke für Antwort

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

D.h. Dir wurde fristlos gekündigt?
Ist die Angelegenheit klar oder wirst Du "nur" beschuldigt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anton1717
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich wurde fristlos gekündigt und bekannte mich schuldig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von Anton1717):
a, ich wurde fristlos gekündigt und bekannte mich schuldig.


Dann ist ja ihr altes Arbeitsverhältnis beendet. Selbstverständlich sollten sie sich ein neuen Job suchen. Über die Gründe für ihren Jobwechsel brauchen sie dem Arbeitgeber von sich aus nichts zu sagen. Wenn der fragt, können sie ihm sonstwas erzählen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Anton1717):
Ich weiß nicht, was ich tun soll... Weil ich Geld brauche, um eine Wohnung zu bezahlen, ein Auto...

Man könnte fürs erste ALG I / ALG II beantragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anton1717
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antworten und ich habe noch eine Frage.
Arbeitgeber (für Arbeit Paket Zusteller) brauchen "sauberes" Führungszeugnis.
Wenn ich noch auf das Gericht warte, ist mein Zeugnis sauber?
Polizeibericht nicht in Führungszeugnis?
Kann ich ein Führungszeugnis geben und arbeiten? Was ist, wenn das Gericht mich verurteilt?

Danke :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Anton1717):
Arbeitgeber (für Arbeit Paket Zusteller) brauchen "sauberes" Führungszeugnis.

In der Regel brauchen die aber noch mehr z.B. einen wahrheitsgemäß ausgefüllten Fragebogen...



Zitat (von Anton1717):
Wenn ich noch auf das Gericht warte, ist mein Zeugnis sauber?

Wenn zuvor keine anderen Straftaten verurteilt wurden, ja



Zitat (von Anton1717):
Kann ich ein Führungszeugnis geben und arbeiten?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Anton1717):
Was ist, wenn das Gericht mich verurteilt?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anton1717
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar! Danke für Antworten! :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn das Gericht Sie verurteilt, wird es von der Höhe der Strafe abhängen, ob die Strafe im Füheungszeugnis steht. Also einfach noch mal fragen, wenn es soweit ist - zur Zeit steht jedenfalls nichts drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.696 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen