Dienstauto

23. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchende2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstauto

Hallo Zusammen,
Vor 2 Monate bin ich nach letzte Kunde in die Büro gefahren . In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.
Chef wurde informiert. Nach 2 Monate sagt er zu mir ich soll den Selbstbehalt und Mehrwertsteuer bezahlen. Ob ich mit Hapflichtversicherung abdecken muss oder vom Gehalt abziehen.
Im Vertrag steht nicht über Unfall oder ähnliches.
Ich brauche Rat.
Vielen Dank im Voraus




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(639 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchende2000):
In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.


Und warum wurde die hintere Scheibe beschädigt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchende2000):
Im Vertrag steht nicht über Unfall oder ähnliches.

Wenn man Sachen kaputt macht haftet man.
Das steht so im Gesetz.
Da braucht es kein Vertrag für.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchende2000):
In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.

Was genau bedeutet "Scheibe geschädigt"?
Und wie konkret ist es dazu gekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Wie immer bei Regressforderungen ist nach dem Grad der Fahrlässigkeit zu fragen; einfach F. bleibt in aller Regel ohne Regress, bei grober F und bei Vorsatz haftet AN in vollem Umfang. Bei mittlerer F teilt man sich meist den Schaden.
Frage also: wie ist es dazu gekommen und was ist dein Anteil daran.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(639 Beiträge, 92x hilfreich)

(Massiv unkollegiales Gepöbel editiert - im Wiederholungsfall können Sie mit einer temporären Sperre rechnen!)



-- Editiert von Moderator am 23. April 2026 21:30

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(658 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Sie wissen nicht mal wie es zu dem Schaden gekommen ist!

Das muss man nicht.


Zitat (von 9elfer):
In welchem Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer uneingeschränkt haftet?

Ich schrieb *man haftet*-
Ich schrieb nicht *Arbeitnehmer haftet uneingeschränkt*.
Bitte mehr Sorgfalt beim lesen!


Zitat (von 9elfer):
(Massiv unkollegiales Gepöbel editiert)

Wenn sie so schlau sind einfach schreiben wie geht richtig geht.
Am liebsten ohne herum zu krakeelen.

-- Editiert von Moderator am 23. April 2026 22:58

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Wenn man Sachen kaputt macht haftet man.

Nein, es ist eine vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Handlung erforderlich.



Zitat (von Chrominanz):
Das steht so im Gesetz.

Da steht es etwas granularer, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html



Zitat (von Chrominanz):
Da braucht es kein Vertrag für.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Gesetze mit Veröffentlichung als "jedermann bekannt" / "allgemein bekannt" gelten. Es muss in solchen Fällen auch niemand drauf aufmerksam machen, wenn er die Gesetze anwendet. Das geht dann in der Tat ohne Vertrag, AGB etc.



Zitat (von 9elfer):
gelöscht

Echt? Es braucht neuerdings einen Vertrag, damit Gesetze gelten? Welche grundlegende Änderung des Deutschen Rechtsystemes habe ich denn da verpasst?



Zitat (von 9elfer):
gelöscht

Wenn die hier jede falsche Antwort gelöscht würde, wäre es ziemlich leer.



Zitat (von 9elfer):
gelöscht

Ich finde, nicht so schlimm wie Leute die hier herumpöbeln ohne konstruktiv zu antworten.




-- Editiert von User am 23. April 2026 23:01

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9844 Beiträge, 2075x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, es ist eine vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Handlung erforderlich.


So ist es. Und anhand des dünnen Beitrages des TE werden wir wohl weiter mutmaßen dürfen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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