Hallo Zusammen,
Vor 2 Monate bin ich nach letzte Kunde in die Büro gefahren . In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.
Chef wurde informiert. Nach 2 Monate sagt er zu mir ich soll den Selbstbehalt und Mehrwertsteuer bezahlen. Ob ich mit Hapflichtversicherung abdecken muss oder vom Gehalt abziehen.
Im Vertrag steht nicht über Unfall oder ähnliches.
Ich brauche Rat.
Vielen Dank im Voraus
Dienstauto
23. April 2026
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Frage vom 23. April 2026 | 15:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstauto
#1
Antwort vom 23. April 2026 | 15:47
Von
Status: Praktikant (639 Beiträge, 92x hilfreich)
Zitat :In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.
Und warum wurde die hintere Scheibe beschädigt?
#2
Antwort vom 23. April 2026 | 16:07
Von
Status: Praktikant (658 Beiträge, 68x hilfreich)
Zitat :Im Vertrag steht nicht über Unfall oder ähnliches.
Wenn man Sachen kaputt macht haftet man.
Das steht so im Gesetz.
Da braucht es kein Vertrag für.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. April 2026 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (129719 Beiträge, 41379x hilfreich)
Zitat :In der Tiefgarage bei Rückwärts ist die hintere Scheibe geschädigt.
Was genau bedeutet "Scheibe geschädigt"?
Und wie konkret ist es dazu gekommen?
#4
Antwort vom 23. April 2026 | 17:44
Von
Status: Heiliger (20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
Wie immer bei Regressforderungen ist nach dem Grad der Fahrlässigkeit zu fragen; einfach F. bleibt in aller Regel ohne Regress, bei grober F und bei Vorsatz haftet AN in vollem Umfang. Bei mittlerer F teilt man sich meist den Schaden.
Frage also: wie ist es dazu gekommen und was ist dein Anteil daran.
#5
Antwort vom 23. April 2026 | 18:45
Von
Status: Praktikant (639 Beiträge, 92x hilfreich)
(Massiv unkollegiales Gepöbel editiert - im Wiederholungsfall können Sie mit einer temporären Sperre rechnen!)
-- Editiert von Moderator am 23. April 2026 21:30
#6
Antwort vom 23. April 2026 | 19:40
Von
Status: Praktikant (658 Beiträge, 68x hilfreich)
Zitat :Sie wissen nicht mal wie es zu dem Schaden gekommen ist!
Das muss man nicht.
Zitat :In welchem Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer uneingeschränkt haftet?
Ich schrieb *man haftet*-
Ich schrieb nicht *Arbeitnehmer haftet uneingeschränkt*.
Bitte mehr Sorgfalt beim lesen!
Zitat :(Massiv unkollegiales Gepöbel editiert)
Wenn sie so schlau sind einfach schreiben wie geht richtig geht.
Am liebsten ohne herum zu krakeelen.
-- Editiert von Moderator am 23. April 2026 22:58
#7
Antwort vom 23. April 2026 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (129719 Beiträge, 41379x hilfreich)
Zitat :Wenn man Sachen kaputt macht haftet man.
Nein, es ist eine vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Handlung erforderlich.
Zitat :Das steht so im Gesetz.
Da steht es etwas granularer, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Zitat :Da braucht es kein Vertrag für.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Gesetze mit Veröffentlichung als "jedermann bekannt" / "allgemein bekannt" gelten. Es muss in solchen Fällen auch niemand drauf aufmerksam machen, wenn er die Gesetze anwendet. Das geht dann in der Tat ohne Vertrag, AGB etc.
Zitat :gelöscht
Echt? Es braucht neuerdings einen Vertrag, damit Gesetze gelten? Welche grundlegende Änderung des Deutschen Rechtsystemes habe ich denn da verpasst?
Zitat :gelöscht
Wenn die hier jede falsche Antwort gelöscht würde, wäre es ziemlich leer.
Zitat :gelöscht
Ich finde, nicht so schlimm wie Leute die hier herumpöbeln ohne konstruktiv zu antworten.
-- Editiert von User am 23. April 2026 23:01
#8
Antwort vom 24. April 2026 | 08:52
Von
Status: Unparteiischer (9844 Beiträge, 2075x hilfreich)
Zitat :Nein, es ist eine vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Handlung erforderlich.
So ist es. Und anhand des dünnen Beitrages des TE werden wir wohl weiter mutmaßen dürfen
Und jetzt?
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