Dienstfahrt Definition

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kambrium
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Dienstfahrt Definition

Ich bin Außendienstmitarbeiter.
Für Dienstfahrten erhalte ich keine besondere Vergütung.
Auf dem zu einem Seminar hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall. Der Seminar Ort ist nicht mein Dienstort, sondern ca.40 km entfernt.
Mein Arbeitgeber will die Kosten des Unfalls nicht tragen mit der Begründung, es sei wie eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte und somit im privaten Bereich liegend.
Es geht also um die Definition
dieser fahrt. Ist eine Fahrt, zu einer vom Arbeitgeber organisierten und durchgeführten Seminarveranstaltung, an einem anderen Ort als dem Dienstort, ist dies eine Dienstfahrt?

Wo kann ich hierzu etwas nachlesen?

Wenn ich mich nicht deutlich ausgedrückt haben, bitte nachfragen.

Vielen Dank für eine Antwort.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zunächst sollte doch die Frage geklärt werden, ob denn der AG die Unfallkosten tragen müsste, wenn es sich um eine Dienstfahrt gehandelt hätte.

Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kambrium
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, das hätte ich erwähnen sollen.
Das ist in dem Fall unstrittig, der Arbeitgeber
würde dann zahlen.

Der Knackpunkt ist ausschließlich , ist es eine Dienstfahrt oder nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Dann schau mal bei www.wikipedia.de unter dem Stichwort 'Dienstreise' nach. Nach der dort zu findenden Definition handelt es sich in Deinem Fall um eine Dienstreise.

Und hier findest Du eine Definition, wie der Staat als Arbeitgeber die Dienstreise definiert:

http://www.bund.de/nn_189164/DE/VuI/Handlungsfelder/Dienstreisen/Dienstreisen-knoten.html

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kambrium
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke vielmals. Das bringt mich weiter.
Du hast mir sehr geholfen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen