Dienstplan verbindlich auch für Arbeitgeber?

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Random
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 36x hilfreich)
Dienstplan verbindlich auch für Arbeitgeber?

Hallo

Folgende Situation im Gastronomiegewerbe:

Ein Arbeitnehmer, der für 30 Stunden/Woche Teilzeit-beschäftigt ist, hat auf seinem Dienstplan eingetragen

Tag X: 10-18 Uhr

Im Arbeitsvertrag ist festgehalten: "der aushängende Dienstplan ist bindend".

Nun beschlisst der stellvertretende Manager um 13:00 Uhr, dass nicht so viele Angestellte gebraucht werden, da kaum Betrieb ist, und schickt den Arbeitnehmer nach Hause.

Meine Frage ist nun, ist der "aushängende Dienstplan" für beide Seiten "bindend"? Oder nur für den Arbeitnehmer?
Und hat der Arbeitnehmer ein Recht, seine 30 (bezahlten) Arbeitsstunden pro Woche arbeiten zu "dürfen", oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Dienstplan ist für beide Seiten bindend. Wenn der Chef entscheidet, er schickt euch nach Hause, würde ich das als bezahlte Freistunden ansehen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der dienstplan bindet auch den AG. wohl kann der manager die leute nach hause schicken - wenn er die stunden gleichwohl bezahlt. generell hat der AN anspruch darauf, die vereinbarte zeit auch arbeiten zu dürfen. das wiederum schließt aber nicht aus, dass der AN dem AG fallweise entgegenkommt und z.b. ein paar tage urlaub nimmt, um ein arbeits-/auftragsloch zu überbrücken

-- Editiert von blaubär49 am 10.12.2007 08:32:06

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#3
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

In der Gastronomie wird normalerweise nur geleistete Arbeit bezahlt, sofern man keine Festanstellung hat. Auch wenn es vielleicht nicht ganz konform mit dem Arbeitsrecht ist, wird da halt mal jemand nach Hause geschickt, wenn man seine Arbeitskraft nicht benötigt. Da ich selbst in der Gastro nebenbei jobbe, passiert mir das auch ab und zu mal, aber ich käme gar nicht auf die Idee, die nicht gearbeiteten Stunden einzufordern, auch wenn sie mir vielleicht zustehen würden. Dann würde es nämlich so laufen, dass ich nicht mehr eingesetzt werden würde und mir einen anderen Job suchen könnte ;)

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn man einwilligt früher Schluß zu machen, bekommt man nichts bezahlt.

Ansonsten ablehnen und am Arbeitsplatz rumgammeln.

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#5
 Von 
Random
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 36x hilfreich)

Dass man bei Einwilligung keine Ansprüche anmelden kann, war mir natürlich klar.

Die geäußerte Frage stellte sich auch nur, da die Umstände sehr ärgerlich waren (dem mehrere Tage vorher geäußerten Wunsch des Arbeitnehmers, an Tag X aus persönlichen Gründen nicht arbeiten zu müssen, wurde nicht entsprochen, so dass dieser seine Termine absagen musste. Dann wurde er nach nicht einmal 3 Stunden Arbeit unter dem Vorwand, er halte Kaffeekränzchen - was in der Realität einem weniger als 5 Minuten dauernden Gespräch mit einem Kollegen in einem fast kundenleeren Betrieb entsprach - gegen seinen Willen nach Hause geschickt).

Vielen Dank auf jeden Fall für die schnellen und zahlreichen Antworten.

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