Dienstplanänderungen

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
drmabuse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstplanänderungen

Wir haben hier ein großes Problem. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel. Letzte Woche wurde sie um 06:30 von der Firma angerufen, und gefragt wo sie denn bleiben würde. Meine Frau hatte am Tag, als der Dienstplan geschrieben wurde, auf diesen geschaut, und sich daraufhin ihre Freizeit geplant. An den nächsten Tagen hatte sie Freizeit, und hat erst 3 Tage später wieder gearbeitet. Inzwischen wurde der Dienstplan geändert, dieses wurde ihr aber nicht mitgeteilt.
Ihr wurde jetzt von verschiedenen Firmenangehörigen gesagt, sie ist verpflichtet jeden Tag auf den Dienstplan zu schauen. Ist das richtig?
Als Anmerkung muss ich noch schreiben, das meine Frau durch meine Pflege - 100% Schwerbehinderung mit MZ "aG" und Pflegestufe I - schon Sonderarbeitszeiten hat, die sie teilwiese auch bekommt.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MFG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.vnr.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehrung/arbeitnehmer-braucht-kurzfristige-dienstplanaenderung-nicht-zu-akzeptieren.html :
"Vorgesetzte dürften ohne eine konkrete Notlage keine kurzfristige Dienstplanänderung vornehmen. Sie müssten vielmehr eine angemessene Ankündigungsfrist einhalten, mindestens 4 Tage."

Es gibt definitiv keine Pflicht, täglich auf den Dienstplan zu gucken. Und auch keine Pflicht, in seiner Freizeit täglich in der Firma anzurufen, ob man doch arbeiten muss.

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, seine Freizeit zu planen und nicht ständig im Kontakt mit seinem Arbeitgeber zu sein.

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#2
 Von 
jumper1980
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 11x hilfreich)

Mal Butter bei die Fische:

Ich muss jeden Tag auf meinen Dienstplan schauen, aber wenn ich frei habe geht das schlecht. Da jabe ich ja "frei". Wenn ich da noch auf den Dienstplan schauen soll, brauche ich keinen Urlaub.

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#3
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Gibt es bei deiner Frau eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit und Überstunden ?
Dort können solche Sachen geregelt sein. Dann sind Änderungen auch kurzfristig möglich.
Ich würde deiner Frau raten mit dem Chef zu sprechen und in Zukunft täglich auf den Dienstplan zu schauen.
Beim nächsten Mal könnte es eine Er- oder Abmahnung geben.

Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

quote:
Ich würde deiner Frau raten mit dem Chef zu sprechen und in Zukunft täglich auf den Dienstplan zu schauen.

Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck von freien Tagen und Urlaub.
Eine Er- oder Abmahnung würde daher keinerlei rechtlichen Bestand haben, genau wie eine darauf basierende Kündigung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich würde deiner Frau raten mit dem Chef zu sprechen und in Zukunft täglich auf den Dienstplan zu schauen.


Der AN soll also auch während seines Dienstfrei einmal täglich auf Arbeit vorbei gehen, um Veränderungen des Dienstplanes zu registrieren. Sollte man da eher vormittags oder nachmittags vorbei schauen?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

.. ich verstehe, dass man bei dem thema sarkastisch werden kann.
der punkt ist doch wohl folgender: der dienstplan dient dazu, dass jeder AN verbindlich weiß, wann er oder sie zu arbeiten hat und wann frei ist. in der planung kann der AG das nach wohlerwogenem ermessen festsetzen - wenn der plan aber veröffentlicht ist /aushängt/, sind änderungen nur noch einvernehmlich möglich (erlaubt).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
- wenn der plan aber veröffentlicht ist /aushängt/, sind änderungen nur noch einvernehmlich möglich (erlaubt).


Wobei das in dieser Absolutheit nach meinem Kenntnisstand noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. Die Ansicht mit der Verbindlichkeit eines einmal ausgehängten Dienstplanes wird zwar von einigen erfahrenen Laien vertreten (auch in anderen Foren), ich kenne aber z.B. kein BAG-Urteil dazu.

Was aber völlig widersinnig ist, sind einseitige Dienstplanänderungen während der dienstfreien Zeit. Und dann reiben sich einige Vorgesetzte doch tatsächlich verwundert die Augen, warum der AN nicht zum geänderten Dienst erscheint.

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#8
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Was die nicht einseitige Änderbarkeit von Dienstplänen angeht stimme ich 1000kleinesachen zu. So klar ist das auch m.E. durchaus nicht.

Jedenfalls sollte aber eine ausreichende Vorankündigungsfrist zu erwarten sein (mindestens 4 Tage). Außerdem hält es mein Rechtsempfinden für fraglich, dass das durch eine stillschweigende Änderung des ausgehängten Dienstplans gehen soll. Der AG müsste den betreffenden AN imho schon persönlich informieren (Telefon, Brief, email, mündlich etc.) Andernfalls müsste es schon eine entsprechende Regelung geben, wenn der AN einen Dienstplan nochmals kontrollieren müsste.


Gruß
AZ

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