Dienstplanänderungen - Ist ein Dienstplan nicht bindend?

24. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)
Dienstplanänderungen - Ist ein Dienstplan nicht bindend?

Liebe Leute,
das heutige Problem besteht darin, dass es unserer Chefin einfach so kurzfristig einfällt, einer Kollegin morgen ein paar Stunden wegzunehmen. Sie solle nur 1,5h arbeiten, und sie wisse auch nicht, ob meine Kollegin die Stunden an einem anderen Tag arbeiten könne.
A) ist meine Kollegin Mini-jobberin, dh. sie darf bis 400€ verdienen und sie braucht auch dringend das Geld, und die Stunden sind nicht ausgereizt, sie käme dann maximal auf 320€ für diesen Monat.
B) ist ein Dienstplan nicht verbindend? Darf die Chefin das überhaupt, obwohl meine Kollegin arbeiten möchte?
Lieber Dank für euren Rat.


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-- Editiert cocacola123 am 24.07.2012 17:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

erstmal, von der Fragestellung her, ist deine Kollegin keine Mini-Jobberin sondern eine geringfügig Beschäftigte...

Letztlich kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde!

Die Einstellung einer "400,- Euro Kraft" bedeutet nicht, das diese auch wirklich 400,-€ verdienen muss! BIS zu diesem Betrag ist die Kollegin lediglich Steuer- und Sozialversicherungsfrei!

Ein Dienstplan ist in der Regel vorläufig! Also die Chefin darf das!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Ein Dienstplan ist verbindlich, wenn und sobald er "veröffentlicht" ist, vulgo ausgehängt. Da bin ich anderer Ansicht als CBW. Ansonsten hat er natürlich Recht: Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Hast du Kenntnis darüber?
Die Chefin kann deiner Kollegin durchaus Stunden "wegnehmen" - das heißt dann: freistellen. Am Ende läuft es aber darauf hinaus, dass deine Kollegin für ihre Sache wird streiten müssen - ist sie dazu bereit?

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#3
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo, ich mein freund ist nämlich auch der meinung, dass ein dienstplan nicht mehr veränderbar ist (außer in sonderfällen), sobald er öffentlich ist. im arbeitsvertrag steht keine regelung über den dienstplan, der ist ziemlich kurz gehalten. nur, dass sie nicht über die 400€-grenze hinausverdienen darf. demzufolge bekommen wir von "oben" auch mitte des monats immer unseren aktuellen stundensatz und wieviel wir noch arbeiten dürfen bis zum ende des monats.
aber die chefin (bzw. filialleiterin) hat ja quasi einfach stunden weggenommen, obwohl sie die hätte ertauschen können mit einem anderen tag.

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-- Editiert cocacola123 am 24.07.2012 19:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

es geht genausowenig, einfach kurzfristig Stunden "wegzunehmen" als sie kurzfristig "dazuzugeben"

wenn kein Tarifvertrag anderes vereinbart, gilt § 12 TzBfG und die darin enthaltene Ankündigungsfrist von 4 Tagen

wurde ein Dienstplan erstellt und veröffentlicht,
ist der natürlich erstmal verbindlich, auch wenn der AG diesen als "vorläufig" kennzeichnet oder verstanden haben will
Daß einseitig durch den AG keine Änderungen mehr möglich wären, sieht die Rechtsprechung nicht,
aber zumindest braucht es eine entsprechende Ankündigungsfrist und/oder Gründe, z.b. konkrete Notlagen oder dringende betriebliche Belange, allerdings unter Berücksichtigung des "billigen Ermessens" nach § 106 GewO , was natürlich auch immer Auslegungssache ist

werden aufgrund Arbeitsmangel (noch dazu zu kurzfristig) Stunden gekürzt, ist der AG im Annahmeverzug nach 615 BGB, da er sein Betriebsrisiko nicht einfach auf den AN abwälzen darf,
der AN hat deshalb trotzdem Anspruch auf die Vergütung, ohne nacharbeiten zu müssen, wenn er sich mit der Kürzung nicht einverstanden erklärt

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#5
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

danke. das werd ich so weitergeben :)

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