Dienstreise, Gemischte Reise, Reisekosten

11. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
jostwu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstreise, Gemischte Reise, Reisekosten

Hallo,

meine Frau hat eine 3-Wöchige Auslandsdienstreise. Dazu bleibt sie dort für 2 Wochen im Urlaub.
Nun möchte der Arbeitgeber, dass sie 40% der Flugkosten übernimmt, weil es sich um eine gemischte Reise handelt.

Mir ist bekannt, dass es da 2010 ein Urteil gab, das das Aufteilungsverbot aufgehoben hat.

Meine Frage: muss meine Frau das so hinnehmen? Ist der Arbeitsgeber ohne weiteres dazu berechtigt? Ist er sogar verpflichtet so zu handeln oder hat er nur die Möglichkeit? Gibt es Aussicht das Geld durch das Finanzamt wiederzubekommen?

Besten Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

http://www.business-netz.com/news/Steuern/BFH-kippt-Aufteilungs-und-Abzugsverbot-bei-Dienstreisen

danach kann der AG die reisekosten zu 100 prozent übernehmen. kann - muss er aber nicht. also verhandlungssache, schätze ich. argumente muss man sich überlegen; z.b. könnten diese 40% eines linienflug teurer kommen als ein ferienflieger.

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#3
 Von 
jostwu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitgeber argumentiert: dass das Finanzamt sagen wird, dass die Reise privat genutzt wird und er daher den privaten Anteil nicht als Betriebskosten absetzen könne. Sonst würde er eine hohe Strafe vom Finanzamt riskieren. Stimmt das so? MUSS ein Arbeitgeber bei gemischten Reisen trennen und MUSS daher weniger für das Flugticket bezahlen?

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