Hallo,
der Titel ist irgendwie doof, aber ich wusste es nicht besser.....
Mal angenommen ein AG bezahlt bei Dienstreisen die Bahnfahrt in der 2.Klasse.
Wenn nun der AN 1. Klasse bucht (mit dem Wissen und Willen, die Mehrkosten selber zu tragen) muss dann der AG den 2. Klasse-Preis erstatten oder nicht?
Wenn ja, wie findet man den dann heraus? Denn die Fahrpreise varriieren ja je nach dem, wie langfristig man plant und vorher bucht.
Dienstreise 1 statt 2. Klasse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatWenn ja, wie findet man den dann heraus? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatKennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren. :
Zitat:Reisekosten und sonstige erforderliche Aufwendungen im lnteresse des Arbeitgebers werden
dem Arbeitnehmer im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils anwendbaren betrieblichen
und gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen, Vorschriften bei der Vergütungszahlung
des Folgemonats erstattet. Hierfür ist der Arbeitnehmer zur Vorlage von Abrechnungsnachweisen
bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats verpflichtet.
Und der AG hat bei der Anordnung der Dienstreise eben mitgeteilt per Mail, dass er die Zugfahrt in der 2. Klasse erstattet
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ZitatUnd der AG hat bei der Anordnung der Dienstreise eben mitgeteilt per Mail, dass er die Zugfahrt in der 2. Klasse erstattet :
Dann erstattet er wohl keine Kosten für Fahrten in der 1. Klasse.
Da sollten Sie beim Arbeitgeber nachfragen und genau dies so vortragen.
Wenn in dem Vetrag steht, der Arbeitgeber erstattet nur 2. Klasse Tickets und Sie reichen ein 1. Klasse Ticket ein und dies wird abgelehnt, ist es schwer dagegen vorzugehen - zumal Sie ja vermutlich nicht leichtfertig Ihren Arbeitgeber verklagen wollen.
Eine Ablehnung würde wohl eher dadurch herrühren, da 1. Klasse Tickets vermutlich generell abgelehnt werden. Vielleicht erstattet Ihr Arbeitgeber aber für den von Ihnen nachvollziehbar geschilderten Fall das Ticket auf Anfrage anteilig.
Also seit Ihr der meinung, der ganze Anspruch auf Erstattung ist damit verwirkt?
und warum redet man nicht mit dem AG und sagt: Ich würde gerne 1. Klasse fahren und Ihnen die Differenz bezahlen...
Zitatund warum redet man nicht mit dem AG und sagt: :
Weil es nicht um die Moral, sondern um die rechtliche betrachtung geht?
ZitatWeil es nicht um die Moral, sondern um die rechtliche betrachtung geht? :
Tja, und genau deshalb wäre
Zitatund warum redet man nicht mit dem AG und sagt: Ich würde gerne 1. Klasse fahren und Ihnen die Differenz bezahlen... :
eigentlich die logischste Variante.
ZitatAlso seit Ihr der meinung, der ganze Anspruch auf Erstattung ist damit verwirkt? :
Was soll da verwirkt werden? Es ist ja nicht mal ein Anspruch entstanden ...
ZitatWenn ja, wie findet man den dann heraus? :
Wenn du die Fahrkarte selbst kaufst, wirst du das vmtl. doch über bahn.de machen. Du suchst die Verbindung heraus und das System sucht heraus, was die Fahrt 1-ter und 2-ter Klasse zu dem Zeitpunkt kostet.
Bildschirmfoto und gut sollte es sein ...
ZitatWenn du die Fahrkarte selbst kaufst, wirst du das vmtl. doch über bahn.de machen. Du suchst die Verbindung heraus und das System sucht heraus, was die Fahrt 1-ter und 2-ter Klasse zu dem Zeitpunkt kostet. :
Bildschirmfoto und gut sollte es sein ..
Und wie soll eine Buchhaltung das verbuchen ? Ein Bildschirmphoto ist halt kein Beleg, so etwas wird vom Fnanzamt nicht anerkannt !
Hans
Der AG zahlt nur Bahn 2. Klasse - du möchtest 1. Klasse fahren.
Deine Frage war: wie findet man den Fahrpreis für die 2. Klasse heraus?
Darauf habe ich geantwortet in der Annahme, dass du dem AG erleichtern willst, wie er den zu erstattenden Betrag herausfindet. Möglicherweise wirst du deine FK 1. Klasse einreichen müssen; und wenn der AG dir die Differenz bescheinigt, hast du auch einen Beleg fürs Finanzamt.
ZitatUnd wie soll eine Buchhaltung das verbuchen ? Ein Bildschirmphoto ist halt kein Beleg, so etwas wird vom Fnanzamt nicht anerkannt ! :
Das Finanzamt macht hier keine Probleme. Der AG darf steuerrechtlich auch eine Bahnfahrt 1. Klasse erstatten. Wenn der AG weniger erstattet, dann ist das ein rein arbeitsrechtliches Problem. Vom FA wird das auch ohne Beleg, was denn eine Bahnfahrt 2. Klasse gekostet hätte akzeptiert.
Grundsätzlich würde ich in so einer Situation erwarten, dass der AG auch auf Basis eines Screenshots die Bahnfahrt 2. Klasse erstattet. Normalerweise ist mit so einer Zusage auch gemeint, dass ein Flex-Ticket erstatttet wird. Damit ist es sogar denkbar, dass ein Super-Sparpreis 1. Klasse günstiger ist als ein Flex-Ticket 2. Klasse.
Allerdings empfehle auch ich, dass man das zur Vermeidung böser Überraschungen bei der Abrechnung, so etwas vorher mit dem AG abspricht.
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