Hallo,
Vertraglich festgelegt arbeite ich an Ort A. Nun soll ich an Ort B aushelfen. Der Weg dorthin ist natürlich deutlich länger. Ich starte meine Fahrt Zuhause mit eigenen PKW (keine Z***erbindung).
Mein AG ist der Meinung, dass der längere Anfahrtsweg nicht zur Arbeitszeit
gehört. Genauso auch der morgendliche Anfahrtsweg zu Schulungen.
Hat er Recht?
Dienstreise Arbeitszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatMein AG ist der Meinung, dass der längere Anfahrtsweg nicht zur Arbeitszeit gehört. :
Könnte stimmen.
ZitatVertraglich festgelegt arbeite ich an Ort A :
Was genau steht zum Thema "Arbeitsort" in den vertraglichen Vereinbarungen?
Na, da steht, dass ich nur an Ort A angestellt bin. Weitere Betriebsstätten finden im Arbeitsvertrag keine Erwähnung.
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Demnach müsstest du dich nicht auf eine Weisung einlassen, am Standort B auszuhelfen.
Ansonsten ist es richtig, dass der Weg von daheim zum Dienstort AN-Angelegenheit ist. Wenn B vorübergehend dein Arbeitsplatz wird, wäre es eben so.
Ich dachte, das wäre in dem Fall eine Dienstreise, weil es ja nicht mein definierter Arbeitsplatz ist.
Hmm, dann muss ich mich ja schon auf Minusstunden einstellen, wenn jetzt die nächste Zeit überall Schulungen in den Niederlassungen statt finden (Fahrtzeit pro Strecke 1-3h) bei 4h Schulungszeit und ich arbeite 6h am Tag.
ZitatNa, da steht, dass ich nur an Ort A angestellt bin. :
Seltsame Interpretation von "genau" ... Deine Deutung der Klausel war ja nun schon bekannt ...
ZitatDemnach müsstest du dich nicht auf eine Weisung einlassen, am Standort B auszuhelfen. :
Unter Umständen schon, siehe § 106 GewO .
Deshalb ja auch die Frage nach dem Wortlaut der Klausel.
Ja, wenn kein ausschließlicher Arbeitsort vertraglich vereinbart wurde greift §106 GewO
und der AN muss sich sowohl den Arbeitsort als auch Dienstreisen nach billigem Ermessen des Arbeitgebers anweisen lassen. Und selbst ein vereinbarter Arbeitsort ist kein Schutz vor gelegentlichen Dienstreisen.
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