Dienstreise Ausland ablehnen

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
CaptainCold
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstreise Ausland ablehnen

Hallo,

wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn ich eine Dienstreise von 1-2 Wochen Dauer nach China ablehne?

Ich möchte zuerst die Ausgangslage beschreiben. Ich bin als Ingenieur bei einem mittelständischen Anlagenbauer angestellt. Neben Entwicklungs- und Laborarbeiten führe ich auch Wartungseinsätze an den Anlagen durch, das betrifft aber zu 90% nur Deutschland, die restlichen 10% das nahe EU-Ausland. Diese Tätigkeiten sind auch in meinem Arbeitsvertrag festgehalten und in diesem Rahmen sind auch Dienstreisen zu absolvieren. Durch den Wegfall eines Kollegen, der nur für Wartungen tätig war, ist mein Reisepensum in diesem Jahr aber erheblich gestiegen.

Hinzu kommt, dass ich seit Jahresanfang gegen meinen ausdrücklichen Wunsch, auch noch vertrieblich aushelfen muss. Das betrifft Reisen zu potentiellen Kunden, Messen (teils im Ausland) und Inbetriebnahmen nach Erstverkauf. Dieser Umstand entstand durch die Kündigung großer Teile des Vertriebs für den europäischen Raum seitens der Geschäftsführung. Zähneknirschend habe ich für eine gewisse Übergangszeit zugestimmt, die genannten Aufgaben zu übernehmen, bis neue Mitarbeiter eingestellt werden und sich die finanzielle Lage der Firma beruhigt. Mittlerweile geht es der Firma so gut wie lange nicht mehr (habe die Zahlen aus der Buchhaltung erhalten), doch die GF stellt keine Mitarbeiter für den Vertrieb ein. Mein Arbeitsvertrag wurde aber auch nicht um die (übergangsweise) übernommen Gebiete ergänzt. Auch habe ich schon oft genug geäußert nicht mehr im Vertrieb aktiv sein zu müssen (liegt mir nicht und die Arbeit in der Entwicklung bleibt oft liegen).

Meine Reisetätigkeit liegt mittlerweile bei 41% der Arbeitszeit. Alleine 17% im Ausland (30 Arbeitstage dieses Jahr). Ohne das es dafür eine arbeitsvertragliche Grundlage gibt, und die GF meine Einwände kennt.

Nun liegt folgende Situation vor. In China wurde eine Anlage verkauft. Es gibt in China eine Zweigstelle der Firma mit Ingenieuren, die eine Inbetriebnahme durchführen können. Dennoch soll ich persönlich für 1 bis 2 Wochen die Inbetriebnahme und Schulung durchführen. Sogar bei einem meiner deutschen Kollegen, der häufig in China ist, trifft dies auf Unverständnis, da er ebenso qualifiziert ist und zum gleichen Zeitraum sogar in China ist und keine Probleme damit hätte, diese Aufgabe zusätzlich zu übernehmen.
Es liegt also eine von der GF selbst herbeigeführte Situation vor, die weder unerwartet kam, noch finanziell bedrohlich für die Firma ist. Auch gibt es den Kollegen, der diesen Einsatz freiwillig durchführen würde. Doch die GF beharrt auf der Weisung.

Hinzu kommt, dass ich Flugreisen als extrem unangenehm empfinde und durch leichtes allergisches Asthma häufig sehr kurzatmig während des Fluges werde. Für 1-2 Stunden Flüge innerhalb Europas geht das meist durch Spray und mentale Beruhigung. Langstreckenflüge traue ich mir aber unter diesen Umständen nicht zu. Auch das ist der GF hinlänglich bekannt.
Auch privat kam es durch die viele Reiserei bereits zu Konflikten, da ich oft wochenweise abwesend bin und meine Beziehung langfristig darunter leidet, ebenso wie Besuche bei der Familie. Bis letztes Jahr waren Dienstreisen länger als ein Arbeitstag eher eine Ausnahme (max. in 3 Wochen im Jahr). Durch die nun vorliegende hohe Reisebelastung bin ich ohnehin auch körperlich schon gestresst durch die vielen Autofahrten, häufig sind solche Tage dann 11-Stunden-Tage.

Kann ich diese Auslandsreise nun ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu fürchten?
Was wären meine Möglichkeiten?



-- Editier von CaptainCold am 25.09.2017 14:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Kann ich diese Auslandsreise nun ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu fürchten?
Der zweite Teil deiner Frage macht eine Antwort so kniffelig - da solltest du besser Geld investieren und einen Fachanwalt fragen. Das Geld könnte auch gut angelegt sein angesichts deiner Darstellung, wie sehr sich die Dinge für dich in letzter Zeit zu deinen Lasten geändert haben. Da könnte eine Gesamteinschätzung dir helfen, eine Grenzlinie zu ziehen, damti die Belastungen nicht mehr werden und ein auch für dich befriedigendes Gleichgewicht erreicht wird.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Ihr Arzt Ihnen Fernflüge verbietet, dann wird es schwierig für den Arbeitgeber seine Forderung durchzusetzen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von CaptainCold):
Langstreckenflüge traue ich mir aber unter diesen Umständen nicht zu.

Was sagt der Arzt?
Der kann auch eine entsprechendes Attest ausstellen.



Und der Cehf soll sich doch mal informieren, was ihn eine medizinisch indizierte Notfalllandung kostet. 20000 EUR sind da glatt ein Schnäppchen, 40000 - 70000 EUR eher die Regel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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