Hallo,
mein Arbeitgeber verlangt, dass ich nächsten Donnerstag ein 2-stündiges Meeting wahrnehme. Der Ort ist 480 km von Zuhause entfernt und das Meeting soll 11:00 Uhr beginnen. Ich besitze einen Dienstwagen. Diesen kann ich allerdings nicht nehmen, da ich gegen die 10-h-Regel verstoßen würde und mein AG mir keine Übernachtung zubilligt.
Er schlägt vor, dass ich mit dem Zug anreise, da das ja nicht als Arbeitszeit zählt. Der Zug würde 5:30 Uhr starten und ich wäre gegen 19:30 Uhr wieder im Heimatort. Dazu kämen noch 30 min zum Bahnhof und zurück. Also 10 Stunden Fahrt für ein 2-Stunden-Meeting
Ist diese Bahnfahrt zumutbar?
Dienstreise: Zug/Auto
5. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2018 | 16:57
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Dienstreise: Zug/Auto
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Juli 2018 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatDiesen kann ich allerdings nicht nehmen, da ich gegen die 10-h-Regel verstoßen würde :
Wer hat die aufgestellt und was genau beinhaltet diese?
#2
Antwort vom 5. Juli 2018 | 18:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Liege ich falsch mit der Annahme, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 h nicht überschritten werden darf? Bei Autofahrt zählt die An-/Abreise als Arbeitszeit!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Juli 2018 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatLiege ich falsch mit der Annahme, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 h nicht überschritten werden darf? :
Ja.
§ 3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Und davon kann dann noch durch Tarifvertrag und / oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden.
ZitatBei Autofahrt zählt die An-/Abreise als Arbeitszeit! :
Das ist so pauschal falsch.
Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren werden ganz anders beurteilt, als Arbeitnehmer die einen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen.
Dann kann es bei der Beurteilung noch auf den festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort ankommen.
Auch da muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
#4
Antwort vom 5. Juli 2018 | 18:46
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Naja, Theorie und Praxis. Letztendlich arbeiten doch viele AN jeden Tag 9 oder 10 Stunden, weil sie sonst ihre Arbeit nicht schaffen.
Trotzdem danke für die Antwort.
Und jetzt?
Schon
268.080
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten