Dienstreise: Zug/Auto

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482620-44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Dienstreise: Zug/Auto

Hallo,

mein Arbeitgeber verlangt, dass ich nächsten Donnerstag ein 2-stündiges Meeting wahrnehme. Der Ort ist 480 km von Zuhause entfernt und das Meeting soll 11:00 Uhr beginnen. Ich besitze einen Dienstwagen. Diesen kann ich allerdings nicht nehmen, da ich gegen die 10-h-Regel verstoßen würde und mein AG mir keine Übernachtung zubilligt.

Er schlägt vor, dass ich mit dem Zug anreise, da das ja nicht als Arbeitszeit zählt. Der Zug würde 5:30 Uhr starten und ich wäre gegen 19:30 Uhr wieder im Heimatort. Dazu kämen noch 30 min zum Bahnhof und zurück. Also 10 Stunden Fahrt für ein 2-Stunden-Meeting :(

Ist diese Bahnfahrt zumutbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go482620-44):
Diesen kann ich allerdings nicht nehmen, da ich gegen die 10-h-Regel verstoßen würde

Wer hat die aufgestellt und was genau beinhaltet diese?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go482620-44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Liege ich falsch mit der Annahme, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 h nicht überschritten werden darf? Bei Autofahrt zählt die An-/Abreise als Arbeitszeit!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go482620-44):
Liege ich falsch mit der Annahme, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 h nicht überschritten werden darf?

Ja.

§ 3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Und davon kann dann noch durch Tarifvertrag und / oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden.



Zitat (von go482620-44):
Bei Autofahrt zählt die An-/Abreise als Arbeitszeit!

Das ist so pauschal falsch.

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren werden ganz anders beurteilt, als Arbeitnehmer die einen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen.
Dann kann es bei der Beurteilung noch auf den festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort ankommen.

Auch da muss immer der Einzelfall beurteilt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go482620-44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja, Theorie und Praxis. Letztendlich arbeiten doch viele AN jeden Tag 9 oder 10 Stunden, weil sie sonst ihre Arbeit nicht schaffen.

Trotzdem danke für die Antwort.

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