Hallo!
Folgendes Problem.
Gesetz den Fall AN muss am Dienstag morgends um 09.00 Uhr geschäftlich in Berlin sein. Einfache entfernung ca. 650km
AG verlangt das AN mit dem Flieger dort hinkommt.
AN ist der Ansicht das wenn Gott gewollt hätte das Menschen fliegen können, er Ihnen Flügel gegeben hätte und macht den Gegenvorschlag das AN morgends um 03.00 Uhr mit seinem priv. PKW (mit LPG anlage) losfährt und die üblichen 30ct pro KM abrechnet.
Zeittechnisch würde der AN einen normalen 8h Tag abrechnen, da er eh schon mehr als genug (42h) Überstunden auf seinem Zeitkonto hat und Ihm die Mehrzeit die er benötigt reichlich wurscht ist.
Frage 1: Kann der AG verlangen das AN fliegt?
Frage 2: Kann AG eine Abmahnung aussprechen wenn AN sich weigert, z.B. wg. Flugangst.
Frage 3: Gesetzt den Fall die Karre des AN macht technisch auf der Fahrt dahin den Abflug, und dem Kunden entstehen durch die Abwesenheit des AN nicht unerhebliche Kosten, muss der AN dafür aufkommen?
Ich weiss ich weiss, wie blöd muss einer sein, zig Stunden freiwillig auf der AB zu verbringen wenn er fliegen könnte.
Zeit ist wohl das einzigste was ich im Überfluss habe.
Die Fahrt kostet mich ca. 100 €, was bei 30ct/km eine Reisekostenabrechnung von 180€ machen würde.
Der FLUG würde alles inkl. ca. 150-170€ kosten. Dann noch Taxi zum Kunden und wieder zurück zum Flughafen etc.
Also ausser das Riskio das ich zu spät oder gar nicht bei dem Kunden eintreffe nur Vorteile für den AG.
Gruß
Abdul
-- Editiert von Abdul am 19.04.2008 22:58:34
Dienstreise - Flugangst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
zu 1. Kommt drauf an, was vereinbart ist
zu 2. Wegen der Weigerung als solches (von der Flugangst scheint der AG ja nichts zu wissen), schon
zu 3. kann man nicht pauschal beantworten. Kommt auf den Einzelfall an.
MfG
Da sich die Kosten für den AG ungefähr die Waage halten, kann es ihm bis auf eine Tatsache relativ egal sein was passiert.
Und die Tatsache ist :
Der autofahrende AN sitzt womöglich Kunden total übermüdet gegenüber und fährt sich und anderen Verkehrsteilnehmern spätestens auf dem Rückweg deswegen den Schädel ein.
Der AG hat wohl auch die gute Argumentationsgrundlage, dass der AN die gesetzlichen Ruhezeiten nicht einhält bzw. Arbeitszeiten drastisch überzieht.
Liegt tatsächlich Flugangst vor, wäre ein vertrauensvolles Gespräch mit dem AG erforderlich. Zur Not kann das ein Arzt attestieren, falls der AG es unbedingt schriftlich haben muss.
Dann würde ich aber auch der Karriere wegen willens sein, die Flugangst therapieren zu lassen.
In Betracht käme noch eine Nacht im Hotel.
Gerade Billigflieger können sich genauso verspäten wie es Autos im Stau oder auf dem Standstreifen tun.
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Was wäre denn mit dem Gegenvorschlag Bahnfahrt.
Für 650 km Bahn brauchen selbst ICEs locker 5,5 h (z.B. Stuttgart <-> Berlin)
Das wird zwar zutreffend sein, aber der AN muss dann zumindest nicht selbst Auto fahren, kann im Zug schlafen oder sonstwas machen und sollte zumindest nicht übermüdet ankommen. Zudem soll eine Fahrt mit der Bahn, wenn er AN nicht gerade Akten bearbeitet oder sonstwas für die Arbeit tut nicht als Arbeitszeit, zumindest nicht im Sinne des ArbZG, gelten. Bei bestehender Flugangst wäre das vielleicht ja eine Alternative für AG und AN.
Das, was der AN hier vor hat, muss der AG sogar verbieten. Es würde nämlich ein eklatanter Verstoß gegen das ArbZG vorliegen.
Im konkreten Fall würde es nahe liegen, an Stelle des Flugzeuges einen Nachtzug zu nehmen. Alternativ käme eine Anreise am Vortag mit Übernachtung in Betracht.
Der AG dürfte dem AN auch vorschreiben, dass für so eine Fahrt ein Leihwagen zu benutzen ist und kein Privatwagen.
Aus meiner Sicht muss der AG auf die Flugangst des AN Rücksicht nehmen, jedoch nicht in der Form, wie vom AN vorgeschlagen.
Gleiches gilt wohl auch, wenn der AN aus religiösen Gründen nicht fliegen will.
P.S.: Bei 30ct/km und 650km einfacher Entfernung erhält man über die Reisekostenebrechnung übrigens einen Betrag von 390€ und nicht 180€.
Danke an alle für Ihre Beiträge...
Hat sich vorerst erledigt, da bei unserem Kunden in Berlin morgen gestreikt wird.
Hab jetzt erst mal den Rest der Woche Urlaub...
Ciao
Abdul
ICH bin der Meinung, dass Gott wollte dass wir fliegen und daher hat er uns Flugzeuge erfinden lassen.ZitatAN ist der Ansicht das wenn Gott gewollt hätte das Menschen fliegen können, er Ihnen Flügel gegeben hätte :
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht.Zitatund macht den Gegenvorschlag das AN morgends um 03.00 Uhr mit seinem priv. PKW (mit LPG anlage) losfährt und die üblichen 30ct pro KM abrechnet. :
Dein geplantes Vorgehen widerspricht dieser aber völlig. Mindestens 8h Reise, dann ein Meeting und dann evtl. sogar noch eine Rückreise??? Das geht gar nicht!
6h Reisezeit um 650km zu überwinden ist heutzutage ein frommes Wunschdenken.
Mit dem PKW wäre die richtige Vorgehensweise:
1. Tag Anreise mit Übernachtung vor Ort.
2. Tag Meeting. Je nachdem wie lange dieses dauert (10 Minuten oder 5 Stunden) dann Rückreise oder Übernachtung
Der Arbeitnehmer würde also 2 Tage ausfallen. Mit de Flugzeug nur 1 Tag.
Der AG hat ein berechtigtes Interesse, dass der AN hier das Flugzeug nimmt.
Möchte der AN nicht fliegent, dann sollte er zu einem Psychologen gehen, welcher ihm attestiert, dass er nicht fliegen darf.
Ob das den TE nach mehr als 13 Jahren noch interessiert?ZitatMöchte der AN nicht fliegent, dann sollte er zu einem Psychologen gehen, welcher ihm attestiert, dass er nicht fliegen darf. :
@laie: wie passiert das, dass jemand - in diesem Fall du - so eine olle Kammelle ausgräbt?
Und jetzt?
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