Guten Morgen,
nachdem ich gestern von unterwegs aus etwas unstrukturiert 2 Posts aufgemacht habe, nun mal zusammengefasst:
Es gibt Probleme mit dem Chef, er möchte mich gerne loshaben und fängt nun an Spielchen zu spielen.
Nun bekam ich die Aufforderung, am Mittwoch morgen in der Firma zu sein. Da ich keinen Firmenwagen mehr habe muss ich mit den öffentlichen fahren oder einen Leihwagen nehmen. (Entfernung zur Firma ca. 1.100km)
Flugzeug kostet ca. 500 EUR hin und zurück + Transport zum Hotel, Hotel Firma, Bahn hin und zurück ca. 260 EUR + Transport zum Hotel/Firma und Leihwagen ca. 300 EUR incl. km + Benzin)
Nun habe ich nachgefragt, ob das ok ist, wenn ich für XXX Eur einen Leihwagen anmiete und wie viele Tage ich einplanen soll. Bisher keine Antwort, obwohl mein Chef hier normalerweise innerhalb kurzer Zeit antwortet.
Vermutlich ist er der Meinung, das wäre keine Dienstreise und ich müsste das selber bezahlen. In meinem Arbeitsvertrag ist kein fester Arbeitsort bestimmt.
Nun habe ich eine Firmenkreditkarte, weiß aber nicht, ob er die sperren lassen hat (war 2 Monate krank) und ich ggfs. meine eigene einsetzen muss und dann meinem Geld hinterherlaufen.
Nun bitte ich um Tipps/Rat:
1. Wenn sich der Chef im Laufe des Montags nicht meldet und sein Ok gibt für den Leihwagen, kann ich dann die Dienstreise verweigern?
2. Wenn er sein ok gibt, aber die Kreditkarte gesperrt sein sollte, bin ich dann verpflichtet, meine eigene einzusetzen?
3. Muss der Chef mitteilen, wie lange ich im Büro bleiben muss?
Vielen Dank für Feedback, ist gerade eine "spannnende" Zeit für mich.....
Dienstreise angeordnet, kein weitere Info, keine Rückmeldung vom Chef
11. März 2023
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Frage vom 11. März 2023 | 07:42
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 2x hilfreich)
Dienstreise angeordnet, kein weitere Info, keine Rückmeldung vom Chef
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#1
Antwort vom 11. März 2023 | 09:04
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 2x hilfreich)
Edit:
Eben festgestellt, dass die Firmenkreditkarte gekündigt wurde und ich diese nicht mehr benutzen kann.
#2
Antwort vom 11. März 2023 | 10:15
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Du verweigerst die Dienstreise nicht - du trittst sie nicht an wegen ungeklärter Fragen. Das ist ein Unterschied.
Aber egal wie - es läuft bei dir offenbar mit Tempo auf eine Trennung hinaus. Selbst wenn du 'brav' wärest und alles schlucken würdest, würde das wohl nicht viel ändern - bei den Kosten würde ich es aber darauf ankommen lassen.
- und sei so gut und schließe die anderen Threads -
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#3
Antwort vom 11. März 2023 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatkann ich dann die Dienstreise verweigern? :
Welche Dienstreise denn?
Die Anfahrt zum Arbeitsort ist in der Regel die Privatangelegenheit des AN.
ZitatIn meinem Arbeitsvertrag ist kein fester Arbeitsort bestimmt. :
Dann darf er den Arbeitsort nach "billigem Ermessen" bestimmen, sofern sich aus dem "bisher gelebten" nichts anderes ergibt.
Zitatbin ich dann verpflichtet, meine eigene einzusetzen? :
Wer sagt denn, dass man das Geld dafür überhaupt auf Vorrat haben muss?
Was besagen die vertraglichen Vereinbarungen denn dazu?
ZitatMuss der Chef mitteilen, wie lange ich im Büro bleiben muss? :
Die Arbeitszeiten sollten sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben?
#4
Antwort vom 11. März 2023 | 22:50
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDann darf er den Arbeitsort nach "billigem Ermessen" bestimmen, sofern sich aus dem "bisher gelebten" nichts anderes ergibt. :
Seit 4 Jahren als Außendienst vom Home Office aus gearbeitet. Soweit ich weiß ist für einen Außendienstler in so einem Fall die erste Tätigkeitsstätte der erste Anfahrtsort/Termin und somit der Weg dorthin eine Dienstreise.
ZitatWelche Dienstreise denn? :
Die Anfahrt zum Arbeitsort ist in der Regel die Privatangelegenheit des AN.
Der Firmensitz ist ja nicht der Arbeitsort....
ZitatWer sagt denn, dass man das Geld dafür überhaupt auf Vorrat haben muss? :
Was besagen die vertraglichen Vereinbarungen denn dazu?
"Reisekosten und sonstige erforderliche Aufwendungen im lnteresse des Arbeitgebers werden
dem Arbeitnehmer im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils anwendbaren betrieblichen
und gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen, Vorschriften bei der Vergütungszahlung
des Folgemonats erstattet. Hierfür ist der Arbeitnehmer zur Vorlage von Abrechnungsnachweisen
bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats verpflichtet."
Kann aber ja nicht dazu verpflichten Summen um die 800 EUR auszulegen. Es gibt auch die Möglichkeit einen Reisekostenvorschuss zu beantragen. Habe ich auch gemacht und angekündigt, dass ich erst nach Erhalt des Geldes die Dienstreise antreten kann.
ZitatDie Arbeitszeiten sollten sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben? :
Ich meinte jetzt nicht die tägliche Arbeitszeit, sondern wie viele Tage.....
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