Hallo zusammen,
ich habe einmal eine recht triviale Frage zum Thema Dienstreisen und Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft (VBG), welche ich leider nach mitlerweile vierstündiger Recherche im Internet nicht beantworten konnte und welche meiner Meinung nach in die Abteilung Arbeitsrecht gehört.
Wieviele Kilometer darf ich am Tag mit dem KFZ dienstlich unterwegs sein, damit der Versicherungsschutz der VBG nicht erlischt? Gibt es eine solche Beschränkung bei z.B. 500 gefahrenen Kilometern am Tag oder sind die Kilometer irrelevant und es wird die maximale tägliche Arbeitszeit von 10h angewandt?
Beispiel für 500km: Ich fahre morgens von Hamburg nach Göttingen (265km) zum Kunden, bin zum Meeting eine Stude vor Ort, fahre dann zurück nach Hamburg und in Hamburg kurz vor meiner Haustür habe ich einen Unfall, sodass die fiktiven 500km überschritten wurden und der Versicherungsschutz bei der VBG erlischt.
Gibt es eine solche Begrenzung der Entfernung oder nicht? Ist die maximale Wegstrecke unabhängig von den gefahrenen Kilometern, sondern an die Arbeits- bzw Reisezeit gekoppelt?
Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus!!!
Dienstreise maximale Wegstrecke pro Tag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das hatte ich auch mal versucht zu klären. Es gibt aber nach BG Verwaltung keine KM-Grenzen. Es wird mehr über Stunden und aktive Zeiten bewertet -dort aber sehr weich. Mutmaßlicher Grund: Wer 8+1 Stunden am Arbeitsplatz ist und 2x 1,5h Wegzeiten mit PKW hat, kann auch nicht als grob fahrlässig hingestellt werden. Viel spannender ist oft die Frage der Bezahlung, wenn man in die Überstunden kommt. Andere BGs könnten es anders berwerten.
Eine solche km-Grenze kenne ich auch nicht.
Eine Grenze liegt wahrscheinlich in dem Umstand, dass man selbst in der Verantwortung ist, seine Fahrtüchtigkeit einzuschätzen und auch konsequent zu handeln, wenn das Ergebnis ist: es ist unvernünftig weiter zu fahren.
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