Dienstreise mit Chef Arbeitszeit?

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Duck24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstreise mit Chef Arbeitszeit?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden demnächst eine Geschäftsreise zu einem Dienstleister unternehmen und ich habe dazu einige Fragen.
Von meinem Arbeitgeber wurde bestimmt, dass wir besagten Dienstleister besuchen, nachdem dieser vorgeschlagen hatte den Termin bei uns abzuhalten. Desweiteren wurde die Uhrzeit vom AG bestimmt. Dadurch war klar, dass die Anreise 2 Stunden vor meiner eigentlichen Arbeitszeit beginnen muss. Treffpunkt für die Abreise ist unsere Arbeitstätte, von der wir anschließend gleich los fahren. Mein AG wird selbst der PKW-Fahrer sein.
Ich habe mich auch schon informiert und bin mir nicht sicher, ob das wirklich Arbeitszeit ist. Die Gespräche werden sich hauptsächlich um die Arbeit und den Termin drehen, aber auch Small Talk wird sicherlich gehalten. Das wurde nicht direkt angeordnet, aber über was sollte man sich sonst mit dem AG unterhalten...
Ist diese 3,5 Stunden Anreise (Einfache Fahrt) nun Arbeitszeit, für die ich mir Arbeiststunden (und für den Tag somit Überstunden) eintragen darf oder nicht?
Ich freue mich sehr über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Duck

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Na klar ist das Arbeitszeit!
Man könnte mal schauen ob es für Dienstreisen firmenintern entsprechende Richtlinien gibt und wie das verbucht wird.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

So klar ist die Sache nicht, meine ich. Duck24 ist Beifahrer, somit ist es erst einmal nicht Arbeitszeit, weil ohne Tätigkeit. Auch allgemeiner Small Talk um Dienstliches herum macht das nicht zur Arbeit(szeit). Anders mag es sein, wenn Duck24 als Beifahrer Akten studiert. Aber es ist sicherlich eine Gemengelage - mancher Kilometer wird auch laufen als Dienstbesprechung auf Rädern. Gleichwohl ist nicht jeder Gedanke an die Arbeit selbst schon Arbeit und als AZ zu vergüten.
Ich würde wohl meinen Chef fragen, ob es in Ordnung ist, wenn ich für den langenTag 10 h aufschreibe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

meiner Meinung nach ist die Sache sehr eindeutig: es ist Arbeitszeit zu zählen ab Treff beim AG/Einstieg ins Auto. Fahrtzeiten und Anreise zu Terminen zählt immer als Arbeitszeit, egal welche Pausen gemacht werden oder worum sich Gespräche drehen. So kenn ich das von verschiedenen Berufen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Duck24 ist Beifahrer, somit ist es erst einmal nicht Arbeitszeit, weil ohne Tätigkeit.


Aha, das heißt also, wenn ich am Tag dreimal gähne, ist meine Arbeitszeit um 15 Sekunden kürzer und muß folglich korrekt ausgestempelt werden? :crazy:

Der TE stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, er hat auch keine freie Verfügung über die Zeit (sonst müßte er gar nicht mitfahren).
Anreise zur Arbeit ist es auch nicht, weil dies nur zum üblichen Arbeitsplatz zählt und nicht zu externen Terminen.
Ob der TE während dieser Arbeitszeit nun arbeitet oder Pause macht oder mit dem Chef über's Wetter redet, ist irrelevant.
(Ansonsten müßte er bei jedem Gespräch mit dem Chef protokollieren, wieviel davon "privat" war und das entsprechend verbuchen, wenn er sich nicht des Betrugs strafbar machen will; völlig absurd.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Eine Dienstreise beginnt oder endet entweder zu Hause oder an der Arbeitsstätte. Findet eine Dienstreise während der Arbeitszeit statt, so gilt diese Zeit automatisch als Arbeitszeit. Egal ob man selbst fährt oder gefahren wird. Liegt die Zeit der An-/Abreise ausserhalb der Arbeitszeit, dann gilt das nicht automatisch. Dazu gibt es dann Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Einzelabsprachen. In der Regel wird es so gehandhabt, dass diese Zeit auch als Arbeitszeit angerechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Das Ganze ist ganz klar am Versicherungstechnischen klarzumachen.
Also wer würde bei einem Unfall bezahlen müssen?
Also ist es Arbeitszeit mit Anreise, wie zur Arbeitsstelle.
Aber das besser nochmals ansprechen, abklären. Damit der AG auch weiß, daß Sie das auch wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Duck24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten!
Also ich bin mir auch wirklich nicht sicher, da angeblich die Wegezeiten bei Dienstreisen nicht als Arbeitszeit gerechnet werden.
Allerdings würde ich das schon für sehr unverschämt halten, da die Dienstleiter auch ohne weiteres gekommen wären. Dann hätte ich weder Schlafmangel noch hätte ich eine stundenlange Autofahrt hinter mich bringen müssen.
Dass man die Zeit zwischen Wohnohrt und Arbeit nicht zählt ist klar, das ist ja die eigene Entscheidung wie weit weg man von der Arbein wohnen möchte/muss.
Allerdings ist es ja nicht meine freie Entscheidung stundenlang nach Buxtehude zu fahren und dafür auch mitten in der Nacht aufzustehen.
Heute habe ich aber auf Focus Online gelesen, dass es sich durchaus um Arbeitszeit handelt. :/
Ich habe das Gefühl, dass sich selbst die Arbeitsrecht-Anwälte bei dem Thema nicht einig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


Zitat:
In der Regel wird es so gehandhabt, dass diese Zeit auch als Arbeitszeit angerechnet wird.

Schön wär's.

Die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig, dank des BAG:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20AZR%20519/05

Schön zusammengefasst hier:
Zitat:
http://www.iww.de/lgp/archiv/dienstreisen-sind-reise-und-wegzeiten-arbeitszeit-f1096


Es mag zwar sein, dass es in vielen Branchen mittlerweile arbeitnehmerfreundlichere Regelungen gibt.
Duck24 müsste auch prüfen, ob es vielleicht einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, die das regelt.
Sollte das aber nicht so sein, wäre in dem Fall der Ausgangsfrage die Reisezeit ziemlich eindeutig keine(!) Arbeitszeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen