Dienstunfall während Elternzeit?

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vivaldini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstunfall während Elternzeit?

Hallo zusammen!

Meine Frau ist verbeamtete Lehrerin und zur Zeit in Elternzeit. Sie ist beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. Unser Kind ist knapp 9 Monate.

Meine Frau hat während Ihrer Elternzeit eine Fortbildung besucht, um auch Sport an Ihrer Schule unterrichten zu dürfen. Diese Fortbildung ist von Ihrem Schulleiter "angeordnet" worden, damit sie Ihr Profil verbessern kann. Den Zeitpunkt der Veranstaltungen konnte sie selber wählen. Bei dieser Fortbildung (Thema "Leichathletik") hat sie sich bei einem Sprung so verletzt, dass sie ein Bein für längere Zeit nicht mehr belasten darf; sie kann sich daher nicht mehr um unser Baby kümmern.

Ich (Angestellter) bin jetzt auf unbestimmte Zeit unentgeltlich freigestellt, damit ich mich um unser Baby kümmern kann. Wir haben keine Möglichkeit, jemand anderen (Freunde/Familie) einspringen zu lassen.

Drei Fragen, wobei die erste die mir wichtigste ist:
+ Handelt es sich bei dem Unfall um einen Dienstunfall?
+ Besteht die Möglichkeit, meinen Verdienstausfall von irgendeiner Stelle (anteilig) ersetzt zu bekommen?
+ Wenn ich einen Anwalt diesbezüglich aufsuche, welches Rechtsgebiet sollte er in seinem Profil stehen haben?

Vielen Dank und viele Grüße hier ins Forum!

-- Editiert von Vivaldini am 20.08.2018 15:59

-- Editiert von Vivaldini am 20.08.2018 16:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Um einen Dienstunfall sollte es sich bei deiner Frau durchaus handeln.
Ich wüsste aber nicht, dass die Berufsgenossenschaft Folgekosten übernimmt.
Ein Anwalt sollte sich wohl im Leistungsrecht der Berufsgenossenschaft oder mit Berufsunfällen auskennen, denke ich. Allerdings werden da eine Menge Kosten auf dich und euch zukommen, wenn ihr nicht einschlägig versichert seid.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Achtung Blaubär, die Frau ist Beamtin. Da gelten andere Spielregeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... Au, ja. In dem Fall solltet ihr wohl besser die Personalvertretung konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vivaldini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

Also verstehe ich richtig:

Dienstunfall vermutlich ja. Das bedeutet aber (auch für Beamte) nicht automatisch, dass man auch Leistungen bekommt? Und die Personalvertretung wäre der Ansprechpartner?

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