Was denkt Ihr über die Frage, welche Dienstvereinbarung gilt, wenn sie sich widersprechen? (öffentlicher Dienst)
Beispiel:
Dienstvereinbarung Home Office sagt, dass ein Handy ohne Internet oder das Festnetz benutzt werden darf.
Datenschutz Home Office sagt, dass nur ein Handy ohne Internet oder das Festnetz genutzt werden darf.
Dienstvereinbarung Hausordnung (die aktuellste DV) sagt über Home Office (was auch immer das darin zu suchen hat), dass nur Festnetz genutzt werden darf.
Was gilt, wenn es einen Widerspruch bei Dienstvereinbarungen gibt?
Dienstvereinbarungen widersprechen sich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... leg deine Frage doch am besten eurer Personalvertretung vor - soll die sich darum kümmern, die hat das Durcheinander mtl. auch mitverbockt - wenn es denn eine Durcheinander ist.
Sollten die DV jeweils dieselbe Materie regeln, wäre die Antwort wohl: die jüngst gilt. In der Regel allerdings würden ältere DV dann auch außer Kraft gesetzt.
Sollten diese Bestimmungen in verschiedenen DV stehen, müsste man wohl als erstes auf den Kontext schauen, ob sich daraus erklärt, was gemeint bzw. intendiert ist. Bleiben dann immer noch Unsicherheiten, hätte das den 'Vorteil', dass AN wohl kaum gegen diese Bestimmung wird verstoßen können.
-- Editiert von User am 27. Dezember 2022 15:23
Da dies wohl ein Sicherheitsaspekt ist, gilt bei DVs welche den gleichen Regelungsbereich berühren, die jeweils strengste Form.
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