Hallo,
mich würde interessieren, ob ich bei Bereitstellung eines Dienstwagens in Form der 1% Regelung, die Kosten für den Kraftstoff bei:
1. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
2. Privatfahrten
selbst tragen muss, oder ob diese Kosten bei der 1% Regelung vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Wäre prima wenn mir das jemand beantworten könnte, da ich im Internet keine Antwort auf diese Frage finden konnte.
MfG
saint
Dienstwagen 1% Regelung, Kraftstoff für Privat- und Wohn-/Arbeitsfahrten?
15. Mai 2003
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Frage vom 15. Mai 2003 | 15:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen 1% Regelung, Kraftstoff für Privat- und Wohn-/Arbeitsfahrten?
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