Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich hatte auf Grund der Anrechnung des Dienstwagens auf meinen ersten Elterngeldmonat beim zweiten Elterngeldmonat (zeitlicher Abstand zum ersten Monat) den Wagen abgegeben.
Natürlich hat meine Firma den Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuert, was ja wohl auch richtig ist (obwohl er nur anteilig genutzt wurde).
Die Elterngeldstelle hat nun aber auch beim zweiten Elterngeldmonat den geldwerten Vorteil auf das Elterngeld angerechnet und dieses gekürzt.
Ist das so richtig? Wieso wird der Dienstwagen auf das Elterngeld angerechnet, obwohl ich den Dienstwagen während der Elternzeit gar nicht genutzt habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Philipp
Dienstwagen abgegeben, trotzdem auf Elterngeld angerechnet
21. November 2018
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Frage vom 21. November 2018 | 21:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen abgegeben, trotzdem auf Elterngeld angerechnet
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#1
Antwort vom 22. November 2018 | 09:13
Von
Status: Schlichter (7124 Beiträge, 1490x hilfreich)
Vielleicht weiss die Elterngeldstelle davon ja nichts? Einfach mal direkt bei denen nachfragen und sich die Sache erläutern lassen
#2
Antwort vom 22. November 2018 | 11:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider zeigt sich die Elterngeldstelle nicht sehr Dienstleistungsorientiert. Telefon wird nicht abgehoben, auf E-mails geantwortet, dass man schriftlich per Post kommunizieren soll.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. November 2018 | 13:54
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Dann sollte man das tun
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