Dienstwagen nach eigener Kündigung

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kitty123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen nach eigener Kündigung

Hallo,
Habe ohne einen Dienstwagenvertag einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf und korrekt versteuere. Habe nun 2 Monate vorher selbst gekündigt. Darf mein Chef mir das Fahrzeug jetzt schon abnehmen da ich keinen Vertrag darüber habe?

Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18014 Beiträge, 6622x hilfreich)

Es gibt ja auch noch den Grundsatz von Treu und Glauben - demnach solltest du den Wagen bis zum letzten Tag nutzen können, wie es besprochen ist.

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Die Nutzung des Dienstwagens ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Das Recht zu dessen Nutzung, die ja vereinbart ist, endet mit dem Arbeitsvertrag. Wer dabei die Kündigung dessen eingereicht hat, ist dabei irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kitty123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antworten. Ich habe jedoch keinen zusätzlichen Dienstwagenvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass mir ein Dienstwagen zusteht. Sehe es nur jeden Monat auf meiner Abrechnung. Reicht das alleine aus ?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34067 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Kitty123mitglied):
Reicht das alleine aus ?
Wenn das Beschäftigungsverhältnis endet,
Zitat (von Kitty123mitglied):
Habe nun 2 Monate vorher selbst gekündigt
Am letzten Tag endet dein Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitsvertrag also auch.
Alles klar?
Zitat (von Kitty123mitglied):
Darf mein Chef mir das Fahrzeug jetzt schon abnehmen da ich keinen Vertrag darüber habe?
Ja, das darf er. Fraglich ist, ob er das macht.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das darf er.


Nein, darf er nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von Kitty123mitglied):
Ich habe jedoch keinen zusätzlichen Dienstwagenvertrag oder eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass mir ein Dienstwagen zusteht.

Das ist suboptimal.



Zitat (von Kitty123mitglied):
Sehe es nur jeden Monat auf meiner Abrechnung. Reicht das alleine aus ?

Und mit welchem Wortlaut steht das da.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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