Dienstwagen vergessen abzuschließen

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
benba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Dienstwagen vergessen abzuschließen

Hallo,
mir ist vor zwei Wochen ein Missgeschick passiert, dass mich seit heute beschäftigt:

Aufgrund von angeordneten Überstunden musste ich am Samstag arbeiten. Ich bin also mit dem Dienstwagen in eine Geschäftsstelle gefahren. Als ich fertig war, habe ich den Dienstwagen auf das Dienstgelände gestellt, welches für jedermann geöffnet ist. Eine Tiefgarage ist zwar auch vorhanden, doch ich wollte diese nicht extra aufschließen. Ich habe dann meine Sachen aus dem Wagen geholt und bin in den Feierabend gegangen.
Am Montag stellte ein Kollege fest, dass der Dienstwagen nicht abgeschlossen war und das zwei Tankkarten und der Fahrzeugschein fehlten. Außerdem wurde ein Sack mit Kleidung auf der Rückbank gefunden. Ich nehme an, ein Obdachloser hat am Wochenende den Dienstwagen als Schlafplatz benutzt und Tankkarten sowie Fahrzeugschein entwendet. Ich habe dann unmittelbar den Verlust bei den Zuständigen gemeldet.
Heute hat mich mein Chef zu einem Gespräch geladen und hat mir mit Kündigung gedroht.
Jetzt meine Fragen: Handelt es sich hierbei wirklich um einen Kündigungsgrund oder kann ich eine Abmahnung erhalten?
Muss ich evtl. Kosten tragen, die durch mein Missgeschick entstanden sind?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Handelt es sich hierbei wirklich um einen Kündigungsgrund oder kann ich eine Abmahnung erhalten?


Einen Kündigungsgrund sehe ich hier nicht. An eine Abmahnung ist aber durchaus möglich.

quote:
Muss ich evtl. Kosten tragen, die durch mein Missgeschick entstanden sind?


Das kann passieren. Zu den den verschieden Graden der Haftung des Arbeitnehmers gibt es hier eine gute Übersicht:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ein Kündigungsgrund ist nicht ersichtlich.

Steht denn zweifelsfrei fest, dass Sie den Pkw vergessen haben abzuschließen?

Wie bereits ausgeführt ist eine Abmahnung wohl möglich.

Sind die Tankkarten Guthabenkarten oder stellen sie nur eine Zugangsberechtigung dar, die gesperrt werden kann (was hoffentlich erfolgte).

Sollen die Karten und der Schein immer im Pkw verbleiben oder war dies auch Ihr Fehler?

Um welche Schadenshöhe geht es denn?

Bis dato sieht es ja so aus, als wenn sich der Schaden in Grenzen hält.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
benba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

>Steht denn zweifelsfrei fest, dass Sie den Pkw vergessen haben abzuschließen?

Nein. Es ist nur Fakt, dass der Wagen nicht verschlossen und ich letzter Fahrer war.

>Sind die Tankkarten Guthabenkarten oder stellen sie nur eine Zugangsberechtigung dar, die gesperrt werden kann (was hoffentlich erfolgte).

Mit den Tankkarten kann man nur Tanken und man benötigt eine 4-stellige PIN, die nirgendwo ersichtlich ist.

Bisher ist kein größere Schaden entstanden, lediglich mit den Kosten für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins ist zu rechnen. Ich hoffe dabei bleibt es auch, die Karten wurden gleich am Montag gesperrt.

Heute hat sich die Angelegenheit wieder relativiert. Mir wurde mitgeteilt, dass man auch von einer Abmahnung absieht.

Danke für die hilfreichen Rückmeldung.

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1x Hilfreiche Antwort

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