Sehr geehrte LeserInnen,
Mein Arbeitsverhältnis endet Ende diesen Monats. Es wurde ein Dienstwagenüberlassungsvertrag geschlossen.
Im Vertrag steht folgende Klausel:
"[...]
§8 Beendigung der Überlassung [...]
(2) Die Gebrauchsüberlassung endet automatisch mit Beendigung der Arbeitsverhältnisses.
Im Fall des Wiederrufs der Überlassung, außer im Fall des Absatz 1b während der Arbeitsunfähigkeit, und am Ende der Gebrauchsüberlassung hat der Mitarbeiter den Dienstwagen unverzüglich, im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses spätestens am letzten Arbeitstag an den Arbeitgeber, an dessen Sitz in [Anschfit des Arbeitgebers] einschließlich sämtlicher Schlüssel und papiere, insbesondere des Fahrzeugscheins, ggf. Tankkarten, Zubehör etc. herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht für den Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Sollte das Fahrzeug nicht zurück gegeben werden, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mitarbeiters durch ein Abschleppunternehmen abholen zu lassen.
[...]
Ich bin derzeit auf Grund einer Knieverletzung arbeitsunfähig. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Arbeitsunfähigkeit und das Ende des Arbeitsverhältnisses überschneiden.
Mein Arbeitgeber hat mir nun auch mit "erheblichen Kosten" im Falle der Nichterfüllung gedroht.
Leider kann Ich in meinem derzeitigen Gesundheitszustand keine 600km-Strecke bestreiten.
Nun meine Frage(n):
Hat mein (Noch-)Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, wenn Ich gesundheitlich nicht in der Lage dazu bin?
Habe Ich mit den besagten "erheblichen Kosten" zu rechnen ?
Ich danke.
kngpn
Dienstwagenüberlassungsvertrag - Endendes Arbeitsverhältnis - Rückgabeklausel im Krankheitsfall wirk
21. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2018 | 22:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagenüberlassungsvertrag - Endendes Arbeitsverhältnis - Rückgabeklausel im Krankheitsfall wirk
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. August 2018 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39750x hilfreich)
ZitatHat mein (Noch-)Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, wenn Ich gesundheitlich nicht in der Lage dazu bin? :
Ja, hat er.
Wenn man selber nicht kann, dann sollte man halt jemand beauftragen der das macht. Dürfte billiger werden als der Schadenersatz vom Arbeitgeber.
#2
Antwort vom 21. August 2018 | 22:34
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Ich stimme zu - den Arbeitgeber muss es nicht interessieren, wie Sie den Wagen zu ihm bringen, er hat ein Anrecht auf pünktliche, vertragsgemäße Lieferung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. August 2018 | 23:51
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Nur mal so als TiP:
Derartige Tätigkeiten machen Studenten gerne, natürlich gegen Bezahlung.
Berry
#4
Antwort vom 22. August 2018 | 12:19
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Das setzt natürlich voraus dass eine dritte Person den Dienstwagen überhaupt fahren darf. Üblicherweise ist das im Überlassungsvertrag auf den Mitarbeiter und ggf. dessen Partner/Kinder begrenzt. Das sollte man also vorab mit dem Arbeitgeber klären.
Und jetzt?
Schon
266.983
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
31 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten