Hallo,
Laut meines Arbeitsvertrages bin ich nach der Kündigung verpflichtet den Leasingvertrag des Dienstwagens von der Leasinggesellschaft zu übernehmen (ca. 500 Euro mtl.).
Ist das rechtens?
Ich danke schon mal für die Antworten!!
Dienstwagenübernahme nach Kündigung
20. April 2007
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Frage vom 20. April 2007 | 16:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagenübernahme nach Kündigung
#1
Antwort vom 20. April 2007 | 17:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
...das scheint mir ein bisschen zu speziell, um antworten zu können. ich empfehle doch sehr, hier geld für die beratung durch einen ra zu investieren - es geht um viel geld, und ra haften für ihre auskünfte.
#2
Antwort vom 26. April 2007 | 14:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
In bestimmten Fällen ist eine solche Klausel im Arbeitsvertrag bzw. der Dienstwagenvereinbarung keine seltenheit.
Beispiel:
In der Firma werden den MA. in der Regel nur Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers zur Verfügung gestellt. Der MA möchte aber ein anderes oder höherwertiges Modell haben. Hier kommt eine solche Vereinbarung recht häufig zu Einsatz.
Fakt ist jedoch, wenn sie es so Untzerschrieben haben, sieht es schlecht aus.
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