Liebe Community,
am 01.04.2024 habe ich eine neue Tätigkeit begonnen und in dessem Zuge im Februar 2024 meinen Arbeitsvertrag mit Dienstwagenvertrag unterschrieben. (Anstellung im Vertrieb mit Außendienst).
Im Dienstwagenvertrag steht der nachfolgende Paragraph:
Zitat:Endes das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Leasingvertrages über den Dienstwagen, ist der Mitarbeiter auf Aufforderung des Arbeitgebers verpflichtet,
- den Leasingverstrag zu übernehmen,
- das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag herauszukaufen, oder
- falls der Leasinggeber mit der Übernahme des Vertrages durch den Mitarbeiter nicht einvertanden ist, das Fahrzeug zu den Nutzungsbedingungen dieses Vertrages bis zum Ende des Leasingvertrages weiterzunutzen und dem Arbeitgeber die Leasing- und festen Betriebskosten (Versicherung, Steuern, ...) bis zum Ende des Leasingvertrages zu erstatten.
Der Mitarbeiter erhält vor Abschluss des Leasingvertrages Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Leasingkonditionen und hat sein Einverständnis mit ihnen schriftlich zu bestätigen.
Die Leasingkondition sind mir nicht bekannt, wurden mir niemals vorgelegt und ich habe dahingehend auch nichts unterschrieben. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber das Fahrzeug erworben hat und keinen Leasingvertrag geschlossen hat.
Bei meiner Internetsuche zum Thema einer solchen Verpflichtung ergibt und ergab verschiedene Meinungen und verschiedene Urteile, bei denen ich aber keinen eindeutigen Rückschluss auf meinen Fall ziehen kann.
Ich freue mich, wenn es hier Meinungen oder vielleicht sogar eindeutige Hinweise auf bereits gesprochene Urteile gibt, die mir hier weiterhelfen können.
Vielen Dank und liebe Grüße...