Dieses Arbeitszeugnis bei Bewerbung besser unterschlagen?

1. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn463843-67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Dieses Arbeitszeugnis bei Bewerbung besser unterschlagen?

Guten Morgen & geruhsamer Feiertag.

vor zwei Wochen wurde mir hier schon klasse geholfen, deshalb dachte ich mir ganz frech, frage ich hier nochmals nach eurer Eisnchätzung.
Bin soeben dabei Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen. Und kam auf mein End-Arbeitszeugnis meiner Ausbildung (2004-2007).

Ohne zu ausschweifend zu werden: Durch einer Krebserkrankung ein Jahr zuvor hatte ich soviel anderes im Kopf, das mir die Ausbildung wirklich egal war und ich keinerlei Motivation hatte. Machte die damals nur, "damit ich was habe". War mir schon aber von Anfang an klar, das ich da nicht bleiben möchte. Deshalb muss ich selbstkritisch attestieren, das ich alles andere als ein guter Mitarbeiter war.

Nun las ich mir das Zeugnis durch und denke ich sollte die in meiner Bewerbung besser nicht anfügen. Ist ein Arbeitszeugnis der Ausbildung von vor 10 Jahren denn überhaupt wichtig? Oder reicht nicht einfach die IHK-Prüfungsurkunde? Wäre nett wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr das seht.

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Vielleicht lese ich das auch wiedermal zu kritisch, deshalb die kurzen Passagen:

"Herr L war ein zuverlässiger und vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter, der die in der Ausbildung erworbenen Fachkenntnisse sehr gut einsetzen und erweitern konnte. Er arbeitet sebstständig und sorgfältig,
Herr L zeigte ein sehr grosses Engagement und war stets bereit, auch über die normale Arbeitszeit hinaus Arbeiten und Sonderdienste zu übernehmen. Im Benutzerservice zeigte sich Herr L einfühlsam, aufgeschlossen und war auch aufgrund seiner Kompetenz ein sehr beliebter Supportmitarbeiter. Er hat die ihm übertragene Arbeit stets zur vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, sowei anderen Beschäftigen, war stets einwandfrei und sehr freundlich.
Das befristete Arbeitsverhältnis endete vereinbarungsgemäß mit Ablauf des 31.12.2007. Wir bedauern, Herr L, wegen fehlender STellen nicht weiter beschäftigen zu können und wünschem ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Unternehmen, 24.01.2008"
Direktor"

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Nun, das Datum vom 24.01.2008 wundert mich sehr. Es gab eigentlich keine Nachverhandlungen wegen des Zeugnisses von meiner Seite.
Weiß das auch nicht mehr wie das damals genau ablief. Im Streit sind wir aber definitv nicht auseinander gegangen.
nach meinem Gefühl würde ich dieses Zeugnis aber "eher unter den Tisch fallen lassen." Was meint ihr so?

Danke für eure Mühe und Grüße





-- Editier von msn463843-67 am 01.05.2017 10:43

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

"Zur vollen Zufriedenheit" ist so mittelprächtig - nicht herausgehoben, aber auch nicht im Keller.
Aber du bist ja auch 10 Jahre weiter und du hast inzwischen wohl Aktuelleres in petto. Ob man da 'olle Kamellen' noch beifügen muss? Höchstens der Vollständigkeit halber und wenn es sonst als fehlend auffallen würde.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

ich glaub, ich hab kein Zeugnis vom Zeitraum meiner Ausbildung vom Betrieb erhalten. Bei Bewerbungen reicht das IHK-Zeugnis völlig aus; soll ja nur beweisen, dass man irgendwann mal die angegebene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

LG

Ally

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Soo schlecht ist das Zeugnis doch nicht. Es ist ja nicht nur "zur vollen Zufriedenheit" (= drei), sondern "stets zu vollen Zufriedenheit" (= zwei).
Die Bewertung der Arbeitsleistungen wäre also alleine kein Grund, das Zeugnis wegzulassen.

Aber: Wenn man nach der Ausbildung schon andere Tätigkeiten im erlernten Beruf aufgeführt hat, ist es eigentlich üblich, "nur" die Arbeitszeugnisse nach Abschluss der Ausbildung beizulegen. Von der Ausbildung selbst legt man nur die Prüfungsurkunde (IHK) bei. Das Arbeitszeugnis aus der Zeit während der Ausbildung nimmt man eigentlich nur, wenn man sich auf die erste Stelle nach der Ausbildung bewirbt (und man deshalb noch keine anderen Arbeitszeugnisse vorweisen kann).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Mal eine Anmerkung als Arbeitgeber.

Zeugnisse oder Dokumente, die deine Fähigkeiten bestätigen sollten enthalten sein, ansonsten nicht die Bewerbung überladen.
Viel interessanter finde ich einen aussagekräftigen Lebenslauf, Arbeitszeugnisse interessieren mich maximal die letzten Beiden und das auch nur halbherzig.

Wenn der Bewerber für mich interessant ist, telefoniere ich eh mit den letzten Arbeitgebern, denn in Gesprächen ist niemand gezwungen nett über seinen verflossenen Mitarbeiter zu urteilen.

-- Editiert von spatenklopper am 03.05.2017 13:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

A) Ich finde das Zeugnis gar nicht so schlecht
B) Du hast doch anschließend 9 Jahre in dem Beruf gearbeitet und da ein gutes Zeugnis. Warum dann "alten Mist" verschicken.
Ich bin jetzt kein AG, aber ich find einfach nur wichtig, dass man seine Abschlüsse nachweist und ein Zeugnis vom letzten AG beilegt (und das ist bei Dir doch super). Wen interessiert, wie man vor 10 Jahren war?

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