Digitale Arbeitsvertragsunterzeichnung

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kirschblüte15
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Digitale Arbeitsvertragsunterzeichnung

Hallo zusammen,

mir liegt nun ein digitaler Arbeitsvertrag meines kommenden AG vor. Logischerweise soll ich diesen nun auch digital unterschreiben.

Das ganze soll über eine externe App laufen, die jetzt im App Store nicht sonderlich viele Bewertungen/Downloads hat. Zudem sitzen die Betreiber im Ausland.

In der App selbst muss ich Fingerabdruck/Ausweis/Telefonnummer hinterlegen.

Das sind sensible Daten und mich schreckt das absolut ab.

Kann ich verlangen, dass ich einen "typischen" schriftlichen Vertrag vorgelegt bekomme und diesen dann unterschreiben?

LG

-- Editiert von User am 12. September 2023 01:13

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115952 Beiträge, 39189x hilfreich)

Zitat (von Kirschblüte15):
Das sind sensible Daten

Das App-Unternehmen unterliegt den Regeln der DSGVO?
Der AG unterliegt den Regeln der DSGVO?



Zitat (von Kirschblüte15):
Kann ich verlangen, dass ich einen "typischen" schriftlichen Vertrag vorgelegt bekomme und diesen dann unterschreiben?

Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Und wenn der AG keine Lust auf komplizierte Mitarbeiter hat, dann sucht er sich einen anderen. Ich gehe mal davon aus, dass der AG noch nicht unterschrieben hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Das ganze wäre jetzt ein Stochern im Nebel ...
Wie aber Harry van Sell schon geschrieben hat, verlangen kann man erst einmal alles.

Vielleicht solltest Du Dich mal ein wenig öffnen und Details bekannt machen.
Das automatisch die DSGVO gilt, wie Harry glaubt, würde ich so erst einmal nicht bestätigen.

Wer ist der AG und wo ist der ansässig (welches Recht gilt)?
Wie nennt sich die App, wo ist der Anbieter zu Hause?

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16738 Beiträge, 6268x hilfreich)

Meine Überlegung geht in die Richtung, dass du diesen Weg ablehnen kannst, wenn du Bedenken gegen die Datensicherheit dieses Unternehmens hast - begründete, konkrete nicht nur allgemein und grundsätzlich. Dann wäre der Unterschied, dass du wegen der App vorsprichst, aber keine spezifisch Forderung hinsichtlich der Vertragsausfertigung stellst - wenn schon AV mündlich geschlossen werden können.
Und wenn dem AG an dir und deiner Mitarbeit gelegen ist, sollte er sich darauf auch einlassen.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Kirschblüte15):
Logischerweise soll ich diesen nun auch digital unterschreiben.


Wenn man nicht gerade einen IT-affinen Job hat finde ich das gar nicht so logisch. Ausdrucken, unterschreiben und dann wieder einscannen sollte doch auch ausreichen.

Einfach mal mit dem AG reden.

Zitat (von Kirschblüte15):
Kann ich verlangen, dass ich einen "typischen" schriftlichen Vertrag vorgelegt bekomme und diesen dann unterschreiben?


Der Arbeitsvertrag unterliegt vom Gesetz her keiner besonderen Formvorschrift.

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