Direktionsrecht AG bei Kurzarbeit

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tetta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Direktionsrecht AG bei Kurzarbeit

Einen schoenen guten Abend ans Forum.

Seit Anfang April wird auch bei uns (metallverarbeitender Betrieb, tarifgebunden, NRW, Betriebsrat) Kurzarbeit verfahren.
Im April wurde fuer alle MA in den indirekten Bereichen (= MA, die nicht in der Produktion arbeiten) 6 Tage Kurzarbeit aufgerufen.
Im Mai sollten diese MA zunaechst 8 Arbeitstage abhaengen, Mitte Mai wurde auf 10 Tage erhoeht.
Im Juni sollten die indirekten MA 8 Tage Kurzarbeit machen. Ein "Kurzarbeitsschichtplan" (auf Namensbasis, mit An- und Abwesenheiten) wurde erstellt, beim Betriebsrat eingereicht und genehmigt.
Heute informierte mich mein Vorgesetzter , dass die Anzahl der Kurzarbeitstage Juni auf 12 erhoeht wurde.
Meine Frage: ist das Direktionsrecht des AG nicht schon durch die Einreichung des 1. Kurzarbeitsschichtplans Juni mit 8 Tagen erschoepft?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Teta





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen. Es bedarf hierzu vielmehr eine der nachgenannten Rechtsgrundlagen:

- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Individualabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- § 19 KSchG.

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