Hallo liebe Forenuser,
folgender "anzunehmender" Fall, ich bitte um Einschätzung.
Person A arbeitet in einer größeren Discothek, in der am Ende des Arbeitsabends direkt bar das GEhalt ausgezahlt wird. Dort gibt es seit neustem einen zweiten Chef, Herrn X. Dieser flirtet sehr offensiv mit Gästen und Angestellten, bald kommt das Gerücht auf, dass Herr X mit einer Angestellten ein Verhältnis hat. Person A erzählt dieses Gerücht (u.a.) weiter Person B, welche dies Herrn X. erzählt.
Herr X kündigt am selben Abend an, die Person, welche das Gerücht "erzählt hat" herauszufinden, zu kündigen und das Gehalt einzubehalten.
Darf X einfach das Gehalt einbehalten? Ist hier nicht sogar Vorsatz in Richtung Betrug erfüllt, wenn X das wirklich macht?
Vielen Dank im Vorab!
Liebe Grüße
Martin
Disco: Kündigung fristlos + Lohn einbehalten ?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



A hat betriebsinterna ausgeplaudert. ob das zur kündigung ausreicht, ist eine sache, lohn einbehalten geht aber ganz sicher nicht. gleichwohl: 'betrug' ist eine ganz andere hausnummer; erstens strafrecht, zweitens heißt betrügen ja wohl, jemanden unter vorspiegelung falscher tatsachen um geld oder gut zu bringen.
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Ein Gerücht, der Chef habe mit einer Angestellten ein Verhältnis, ist kein geschütztes Betriebsgeheimnis. Vom rechtlichen Standpunkt aus hat der Chef da wenig Handlungsmöglichkeiten. Das Gehalt darf er auch keinesfalls einbehalten.
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Danke liebe User, so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht.
Klar, Betrug ist noch mal was anders... mir war nur "Vorsatz" im Kopf wiedergehallt. ;-)
Ob das ein Betriebsgeheimnis ist? Hm. Bin ich mir nicht sicher, denn das würde ja schon direkt mit der Arbeit zu tun haben, oder sehe ich das falsch? VIelleicht wäre das Herrn X.'s privates "Betriebsgeheimnis", höhö ;-)
Das ist kein Betriebsgeheimnis. Nur weil etwas irgendwie mit der Arbeit zu tun hat, ist das noch kein Betriebsgeheimnis.
Dazu:https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/betriebs-und-geschaeftsgeheimnis.html?referenceKeywordName=Betriebsgeheimnis
"Nicht offenkundiger betrieblicher Vorgang, an dem der Betriebsinhaber Geheimhaltungswillen hat, der auf einem schutzwürdigen wirtschaftlichen Interesse beruht."
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