Diskriminierung?

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)
Diskriminierung?


Ist es diskriminierend, wenn ein AG bei der Stellenausschreibung ein Mindestalter fordert?

Speziell geht es um Ausbildung: Kann bei Ausschreibungen mindestens Volljährigkeit gefordert werden?

M. W. steht dem nichts entgegen. Hat jemand andere Quellen?


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6 Antworten
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#1
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage ist eher, was macht es für einen Unterschied ob er es öffentlich ausschreibt oder bestimmten Bewerbern wegen ihres Alters absagt? Das ist dann für dich als Bewerber nicht nachvollziehbar.

Ein AG kann ja auch fordern, dass bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind wie z.B. mehrjährige Berufserfahrung.



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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)


Ich meine die öffentliche Ausschreibung.

Die Diskriminierung, dass ich z. B. die Bewerbungen von Männern aussortiere, weil ich nur Frauen einstellen will, mach ich natürlich im stillen Kämmerchen und schreibe es als Begründung idealerweise auch nicht in die Absage.

Die zweite Variante passt bei Erstausbildung nicht, da ist die Forderung nach Berufserfahrung der Wunsch nach der ´´eierlegenden Wollmilchsau´´ :-)

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#3
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Die zweite Variante passt bei Erstausbildung nicht, da ist die Forderung nach Berufserfahrung der Wunsch nach der ´´eierlegenden Wollmilchsau´´ :-)


Das stimmt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§11 verbietet das Ausschreiben und Benachteiligen aus Gründen des Alters.

§10 hebt diese Regelung teilweise auf. Die Frage ist nur, warum verlangt der Ausschreiber ein Mindestalter?

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)


Mindestalter im Sinne von Volljährigkeit, weil die Beschäftigung von Jugendlichen nur mit Einschränkungen möglich ist, z. B. in der Gastronomie (Beschränkung der Beschäftigung auf höchstens 22.00 Uhr) und die 5-Tage-Woche. Das passt dann m. E. zu den Ausnahmen unter § 10 Abs. 1. (besondere Beschäftigungsbedingungen)?



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#5
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Das denke ich auch.

Grundlage ist hier ja das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn der AG also Einschränkungen hinnehmen muss, dann ist ein Mindestalter, denke ich, rechtens. Falls die Arbeiten natürlich mit dem JArbSchG vereinbar sind, dann könnte man gegen den AG vorgehen.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)


Danke für deine Einschätzung!

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