Diverse Fragen zur Kündigung in der Probezeit

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Isabelk80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diverse Fragen zur Kündigung in der Probezeit

Hallo,

brauche etwas Rat und nenne erstmal die Rahmendaten:

-Mitarbeiter (Elektriker) wurde zum 02.10.2017 mit Probezeit von 4 Monaten eingestellt
-erhielt 15 € Stundenlohn
-im Arbeitsvertrag steht als wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
-Mitarbeiter hatte am 08.01.2018 einen angeblichen Betriebsunfall (sei an der Leiter hängengeblieben)->läuft über BG
-zum 31.01.2018 wurde er innerhalb der Probezeit gekündigt (da weder fachlich noch persönlich tauglich)

Nun meine Fragen:

1.) Er ist bis 29.01.2018 krank geschrieben: muss der Arbeitgeber pro Stunde die 15€ bezahlen obwohl
der Mitarbeiter seit Oktober 2017 es nie geschafft hat 40 Stunden pro Woche zu arbeiten ?
Könnte man hier einen Durchschnittsstundensatz bilden oder die 15€ zahlen und die angehäuften Minusstunden
vom Lohn abziehen ?
2.) Bekommt der AG wie von der Krankenkasse auch den Arbeitsausfall von der BG erstattet ?
3.) Was passiert mit den anteiligen Urlaubstagen des AN?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16836 Beiträge, 6295x hilfreich)

Bei Krankheit ist der AN so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte. Grundlage ist der AV - also auch 15€. Wobei ich nicht verstehe, was das heißen soll: "obwohl der Mitarbeiter seit Oktober 2017 es nie geschafft hat 40 Stunden pro Woche zu arbeiten ?"
Zunächst ist es ja Sache des AG, die geschuldete Leistung auch einzufordern und dafür zu sorgen, dass auch genug Arbeit für den AN da ist. Ist das nicht geschehen, befindet sich der AG im Annahmeverzug. Seitens des AN gibt es nur 2 Möglichkeiten, unter Fortzahlung der Bezüge der Arbeit fern zu bleiben: Krankheit und Urlaub. Was also hat zu dem Defizit geführt?
- BG kenne ich mich nicht aus -
Urlaub ist auszuzahlen, wenn er bis zum Ende des AV nicht genommen werden konnte - siehe BUrlG.

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#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 150x hilfreich)

Zu 2. Die BG zahlt dem Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung das Verletztengeld. Der Arbeitgeber bekommt (im Regelfalle) von der BG keinen Arbeitsausfall erstattet. Was soll das sein, was er von der KK bekäme?

1x Hilfreiche Antwort

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