Hallo zusammen,
unsere Firma zwing mich Doppelbett mit Kollegen zu Teilen. Wenn ich protestiert habe, bekam ich sofort Anruf vom Chef und wurde am Telefon massgenommen.
Dagegen muss es doch was geben?Mein AG kann mich doch nicht zwingen ein Bett zu Teilen. Auf Montage hat man schon wenig Privatsphäre, und jetzt schon gar keine mehr.
Doppelbett
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Richtig. Kann er nicht.ZitatMein AG kann mich doch nicht zwingen ein Bett zu Teilen. :
Hast du eine Frage?
Doch, leider kann der Chef die Unterbringung in einem Doppelzimmer bestimmen. Außer es gibt einen Betriebsrat, der hat dabei mitzureden.
-- Editiert von altona01 am 12.06.2019 14:50
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Nicht nur Doppelzimmer, es gibt keine getrennte Betten. Nur ein Ehebett.
Da sind auch keine getrennten Matratzen?
(Anpampereien edititiert)
In der Arbeitsstättenverordnung findest du folgendes:
Zitat:(5)
Es dürfen nicht mehr als vier Betten in einem Schlafbereich aus Raumzellen
aufgestellt werden. In Gebäuden dürfen maximal acht Betten in einem Raum
aufgestellt werden. Bei Etagenbetten dürfen nicht mehr als zwei Betten übereinander
stehen. In den Schlafbereichen müssen für jeden Bewohner ein eigenes Bett mit
Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit und in angemessener
Größe eine Tischfläche sowie ein verschließbarer Schrank für Wäsche, Bekleidung
oder persönliche Gegenstände vorhanden sein. Die elektrische Beleuchtung ist
zweckmäßig zu installieren (z. B. Orientierungshilfen, Nachtleuchten, Leselampen).
Türen zu Schlafbereichen müssen von innen verschließbar sein.
QUELLE
Beste Grüße
mimimata
-- Editiert von mimimata am 12.06.2019 17:26
-- Editiert von Moderator am 13.06.2019 02:24
ZitatIn der Arbeitsstättenverordnung findest du folgendes: :
Nein, das findet der Teilnehmer eben nicht dort.
Offensichtlich hat man hier etwas gegoogelt (https://www.juraforum.de/forum/t/doppelbett-bei-montage-zumutbar.565534/ und einfach stumpf ein Ergebnis aus einem anderen Forum übernommen, ohne zu merken, dass es falsch ist.
Das Zitat stammt nämlich vielmehr aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und nicht aus der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV).
Nach § 2 dieser Regeln dürften diese aber nicht einschlägig sein, da es sich in der Sachverhaltsschilderung wohl um eine Übernachtung anlässlich einer Montagetätigkeit handelt.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.06.2019 18:16
@mimimata
Du hast freundlicherweise die Quelle angegeben. Die ist deutlich überschrieben als 'Technische Regeln für Arbeitsstätten' und gelten für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung führt da auf die falsche Spur.
Nun kann man daraus für die Fragestellung ableiten, dass die Regeln - immerhin von 2010 bzw. 2017 und nicht aus dem letzten Jahrhundert - mitnichten Einzelzimmerunterbringung vorsehen - nicht für Unterkünfte an Arbeitsstätten und folglich wohl auch kaum für die Unterbringung in Gasthöfen, Pensionen oder Hotels, was unter 4 (7) als möglich erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt ist.
Anmerkung zu deiner Philippika des ersten Absatzes: Aus welchem Textbaukasten hast du denn die geholt? Nicht, dass die Konversationen hier im Forum nicht mitunter entgleisen würden - aber auf diese Anfrage Luckys passen deine Anwürfe doch eher nicht. Es geht schon los damit, dass du von einem ausführlichen Beitrag sprichst - das kann nicht den von Lucky meinen.
ZitatArbeitsstättenverordnung :
Ich habe gewisse Zweifel daran, das ein Hotelzimmer das man auf einer Dienstreise bewohnt unter die Arbeitsstättenverordnung fällt ...
ZitatArbeitsstättenverordnung :
Ich habe gewisse Zweifel daran, das ein Hotelzimmer das man auf einer Dienstreise bewohnt unter die Arbeitsstättenverordnung fällt ...
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