Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht kann mir hier ja jemand einen Rat geben. Gegeben der Fall, dass man hier in Deutschland ALG I erhält und für 6 Monate im Ausland ist und dort auch Einkommen erwirtschaftet. Muss man dann im Ausland eine Bestätigung vorweisen, dass man Steuerzahler in Deutschland ist ? und inwiefern hat das Auswirkungen auf das ALG I ???
Danke im Voraus
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Doppelsteuerabkommen / ALG I
10. Dezember 2009
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Frage vom 10. Dezember 2009 | 14:50
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 1x hilfreich)
Doppelsteuerabkommen / ALG I
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2009 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32874 Beiträge, 17265x hilfreich)
Hi,
wenn man in D Alg 1 erhält und sich im Ausland aufhält, begeht man Sozialbetrug. Das hat die Auswirkung, daß man das Alg 1 komplett zurückzahlen muß und außerdem ein Strafverfahren wegen Betruges kriegt.
Gruß vom mümmel
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