Dringend Abfindung

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)
Dringend Abfindung

Hallo,ich habe eine Frage:

Wenn ich nach meiner Elternzeit wieder in meinen Beruf zurück gehe, meine Stunden aber reduzieren möchte und mich der Arbeitgeber dann kündigt, wonach rechnet sich dann meine Abfindung? Nach meinem alten Bruttoarbeitslohn oder nach meinem zu erwartenden Bruttoarbeitslohn?

Und gilt auch die Regel ein halber Bruttoarbeitslohn für jedes BetriebszugehörigkeitsJahr???

Wäre für schnelle Antworten dankbar;)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

habt Ihr eine Abfindung vereinbart, oder besteht ein tariflicher Anspruch auf dieselbe?

wirdwerden

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#2
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Es besteht ein Tariflicher Anspruch.

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"---->jippy<----
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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dann müßte doch eigentlich auch im TV stehen, wie hoch die Abfindung ist?

Der alte Verdienst dürfte Berechnungsgrundlage sein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ hamburgerin hat recht. Außerdem mal schauen, für welche Fälle ganz konkret eine Abfindung vorgesehen ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo ich danke für die Antworten.....
Wo finde ich denn denn TV?

Zur Situation...ich bin noch in Elternzeit...bin mit 37 Stunden in Elternzeit gegangen und würde nun gern Stunden reduzieren. Die Firma kann mir aber keinen Job anbieten bzw bietet mir nach meiner Elternzeit eine Stelle an, die aber Mitte des Jahres wegfallen würde (Schließung). Selbst dann hätte ich noch zwei Monate Kündigungsfrist. Da dieses Angebot aber auch nur gilt wenn ich Stunden reduziere ist jetzt die Frage ob sie meine Abfindung dann eben nach dem Gehalt vor meiner Elternzeit rechen müssten, oder nach dem Gehalt was ich für die sechs Monate bekommen würde.


Gibt es links wo ich etwas dazu finde? Wie seit ihr zu dem Ergebnis gekommen das sie nach altem Verdienst rechnen müssten?

Ich danke nochmal für die antworten.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wo finde ich denn den TV?


Bei der Gewerkschaft? Der AG muss ihn zur Ansicht bereit halten. Mit viel Glück auch irgendwo online.

Welcher ist es denn?

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#7
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Arbeite ja momentan nicht, drum kann ich auch beim AG nicht schauen.

Ist der TV von Ver.di Niedersachen Einzelhandel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann müssen Sie eben zu verdi. Sie sind doch Mitglied!?

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#9
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein bin ich nicht.

Und im TV steht auch nur drin das man 0,5 Montatsgehalt bekommt und dann eben mal die Jahre die mal bei dem Betrieb angestellt ist. Finde aber nix dazu nach welchem Gehalt sich das errechnet.

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