Hallo,ich habe eine Frage:
Wenn ich nach meiner Elternzeit
wieder in meinen Beruf zurück gehe, meine Stunden aber reduzieren möchte und mich der Arbeitgeber dann kündigt, wonach rechnet sich dann meine Abfindung? Nach meinem alten Bruttoarbeitslohn oder nach meinem zu erwartenden Bruttoarbeitslohn?
Und gilt auch die Regel ein halber Bruttoarbeitslohn für jedes BetriebszugehörigkeitsJahr???
Wäre für schnelle Antworten dankbar;)
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"---->jippy<----
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Dringend Abfindung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
habt Ihr eine Abfindung vereinbart, oder besteht ein tariflicher Anspruch auf dieselbe?
wirdwerden
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Es besteht ein Tariflicher Anspruch.
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"---->jippy<----
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann müßte doch eigentlich auch im TV stehen, wie hoch die Abfindung ist?
Der alte Verdienst dürfte Berechnungsgrundlage sein.
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@ hamburgerin hat recht. Außerdem mal schauen, für welche Fälle ganz konkret eine Abfindung vorgesehen ist.
wirdwerden
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Hallo ich danke für die Antworten.....
Wo finde ich denn denn TV?
Zur Situation...ich bin noch in Elternzeit...bin mit 37 Stunden in Elternzeit gegangen und würde nun gern Stunden reduzieren. Die Firma kann mir aber keinen Job anbieten bzw bietet mir nach meiner Elternzeit eine Stelle an, die aber Mitte des Jahres wegfallen würde (Schließung). Selbst dann hätte ich noch zwei Monate Kündigungsfrist. Da dieses Angebot aber auch nur gilt wenn ich Stunden reduziere ist jetzt die Frage ob sie meine Abfindung dann eben nach dem Gehalt vor meiner Elternzeit rechen müssten, oder nach dem Gehalt was ich für die sechs Monate bekommen würde.
Gibt es links wo ich etwas dazu finde? Wie seit ihr zu dem Ergebnis gekommen das sie nach altem Verdienst rechnen müssten?
Ich danke nochmal für die antworten.
quote:
Wo finde ich denn den TV?
Bei der Gewerkschaft? Der AG muss ihn zur Ansicht bereit halten. Mit viel Glück auch irgendwo online.
Welcher ist es denn?
Arbeite ja momentan nicht, drum kann ich auch beim AG nicht schauen.
Ist der TV von Ver.di Niedersachen Einzelhandel
Dann müssen Sie eben zu verdi. Sie sind doch Mitglied!?
Nein bin ich nicht.
Und im TV steht auch nur drin das man 0,5 Montatsgehalt bekommt und dann eben mal die Jahre die mal bei dem Betrieb angestellt ist. Finde aber nix dazu nach welchem Gehalt sich das errechnet.
Und jetzt?
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