Dringend Hilfe, ist eine Branchensperre rechtens?

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
TinaKrische
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Dringend Hilfe, ist eine Branchensperre rechtens?

Hallo, ich habe gestern einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und habe nun Bauchschmerzen dabei. Es befindet sich ganz unten eine Klausel in der steht das der Arbeitnehmer, wenn er warum auch immer ausscheidet 2 Jahre nicht in einem IT Bereich, Seo oder Programmierbereich arbeiten darf. Es handelt sich dabei um eine Stelle als Arbeitnehmer in der Suchmaschinenoptimierung. Ist dies rechtens?

-- Editier von TinaKrische am 03.05.2017 19:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, wie das Ganze im Wortlaut formuliert ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wenn eine faire Karrenzzahlung vereinbart wurde, dann wäre dies rechtens. Ansonsten nicht. Wieso unterschreibt man sowas blind?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ist es tatsächlich zulässig, jemandem nach Beendigung des Arbeitsverhältnis, die Arbeitsaufnahme in der gesamten Branche zu untersagen?
Mir geht das deutlich zu weit, denn damit werden auch Arbeitsverhältnisse untersagt, die in keinem Wettbewerb bzw. Konkurrenz zum alten Unternehmen stehen.

Nehmen wir als Beispiel den Programmierer.
Alte Stelle bei MS zur Office Programmierung, dass dieser nicht zu Openoffice wechseln darf ist nachvollziehbar,
dass diesem aber untersagt werden kann, bei z.B. einem Spieleentwickler zu arbeiten, will sich mir nicht erschließen.

@ TE könntest Du die Klausel mal wortwörtlich hier einstellen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist es tatsächlich zulässig, jemandem nach Beendigung des Arbeitsverhältnis, die Arbeitsaufnahme in der gesamten Branche zu untersagen?

Alles doch nur eine Frage des Geldes...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ohne angemessene Karrenzentschädigung ist das Wettbewerbsverbot nicht zulässig.
https://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/nachvertragliches-wettbewerbsverbot/

Zitat:
Wie hoch ist die Karenzentschädigung?

Aus dem Gesetz (§ 74 HGB ) ergibt sich, dass die Entschädigung mindestens die Hälfte des zuletzt bezogenen Leistungen betragen muss. Einberechnet werden müssen hierbei auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Ist vertraglich eine niedrige Karenzentschädigung vereinbart, ist das Wettbewerbsverbot unverbindlich und Sie müssen sich nicht daran halten. Wenn Sie sich aber dafür entscheiden, sich auf die Vereinbarung zu berufen und die Karenzentschädigung in Anspruch zu nehmen, dann haben Sie lediglich Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Karenzentschädigung und nicht auf die in § 74 HGB bestimmte Mindestentschädigung.


Hier mal die genaue Formulierung widerzugeben wäre sicher hilfreich für die Antworten!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
TinaKrische
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Der genaue Text lautet:

Branchensperre:
"Nach dem wie auch immer gearteten ausscheiden der Frau XX aus einem Anstellungsverhltnis mit der Agentur XX ist ihr die Tätigkeit in einem oder für ein Unternehmen der Marketing und Online Marketing Branche oder Selbständigen in diesem Bereich sowie einem programmierenden Unternehmen der IT Branche für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des ausscheidens untersagt."

wie ernst sollte ich das nehmen? es handelt sich um eine ganz normale Arbeitnehmer Stelle mit einem durschnittlichen Gehalt. Keine Führungsperson etc. aber möchte mir natürlich ungern etwas für die Zukunft verbauen. Hab ja noch 14 Tage Probezeit und könnte ergo nochmal über alles sprechen, wenn das wirklich rechtens wäre und ich somit Probleme bekommen könnte.

Man weiß ja nicht was in einem halben Jahr so passiert. Ist eine relativ junge Agentur. Bin die erste Mitarbeiterin.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von TinaKrische):
Ist eine relativ junge Agentur. Bin die erste Mitarbeiterin.


Dann hat der Inhaber vermutlich keine Ahnung was er da treibt, allderweil:

1. Das beschriebene Verbot m.E. zu weit gefasst ist
2. Keine Entschädigungszahlung vereinbart wurde (wenn doch, bitte korrigieren!)

Punkt 2 ist regelmäßig der Killer einer solchen Klausel. Wenn Du also Wert auf die Stelle legst dann kannst Du dort einfach weiterarbeiten und nach einem eventuellen Ausscheiden diese Klausel getrost ignorieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TinaKrische
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von TinaKrische):
Ist eine relativ junge Agentur. Bin die erste Mitarbeiterin.


Dann hat der Inhaber vermutlich keine Ahnung was er da treibt, allderweil:

1. Das beschriebene Verbot m.E. zu weit gefasst ist
2. Keine Entschädigungszahlung vereinbart wurde (wenn doch, bitte korrigieren!)

Punkt 2 ist regelmäßig der Killer einer solchen Klausel. Wenn Du also Wert auf die Stelle legst dann kannst Du dort einfach weiterarbeiten und nach einem eventuellen Ausscheiden diese Klausel getrost ignorieren.


Dankeschön das beruhigt mich wirklich sehr und hebt meine Laune erheblich nach oben. Es wurde keine Entschädigungszahlung vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von TinaKrische):
Es wurde keine Entschädigungszahlung vereinbart.



Dann ist so eine Klausel absolut unwirksam!


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Und zum Abschluss als Referenz: §74 HGB :

Zitat:

Handelsgesetzbuch § 74

(1) Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbsverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen.

(2) Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von TinaKrische):
Nach dem wie auch immer gearteten ausscheiden

Ab da fängt es ja schon an ungültig zu werden, da z.B. Insolvenz / Betriebsaufgabe nicht berücksichtigt wurde.

Und der Rest ist zu weit gefasst und die fehlende Entschädigung machen das dann komplett.


Vollkommen ungültig.
Muss man aber jetzt noch nicht sagen, das reicht, wenn man das später nach der Kündigung macht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn das jetzt GENAU SO im Vertrag steht, würde ich mir allerdings Gedanken machen, wie sehr Qualität im Fokus dieses Unternehmens steht. Wenn schon das Vertragswerk so schlampig und voller Rechtschreibfehler ist, mag ich mir die Qualität der Suchmaschinenoptimierung gar nicht vorstellen...

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#13
 Von 
TinaKrische
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön für die ausführlichen Antworten und Hilfestellungen. Ihr habt mir sehr geholfen, wenn es mal was neues gibt, werde ich mich hier noch einmal melden. LG Tina

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TinaKrische):
Dankeschön für die ausführlichen Antworten und Hilfestellungen. Ihr habt mir sehr geholfen, wenn es mal was neues gibt, werde ich mich hier noch einmal melden. LG Tina


Du kannst dich auch gerne beteiligen und dein Know-How preisgeben..

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