Hallo an die Problemlöser :-)
Wenn alles gut geht schlüpft heute oder morgen mein Baby.
Und ich mußte mich über meine Gehaltsabrechnungen ärgern.
Problem:
Ich habe eine Halbtagsstelle und einen 400,- € - Job.
Nun haben sich beide Arbeitgeber den Anteil des Krankenkassenzuschusses abgezogen (13 € pro Tag) und lediglich ihren jeweiligen Anteil zum Mutterschaftsgeld bezahlt.
Ist das so rechtens? Dann komme ich nämlich nicht auf meinen normalen Lohn der mir in der Mutterschutzzeit zusteht.
Mit der Arbeitgeberin des Minijobs habe ich eh schon zu kämpfen, da sie mir auch meinen restlichen Urlaub nicht auszahlen will.(Sie hatte auch versucht mir im Mutterschutz zu kündigen!!!)
Darf sie sich diesen Anteil abziehen???
Wie oder wer kann dann die Situation regeln?
Für Hilfe danke ich schon mal im voraus.
Sandfloh
Dringend-Mutterschaftsgeld nicht korrekt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Sandfloh,
wollte mal fragen ob Du schon eine Lösung für Dein Problem gefunden hast? Meine Frau hat nämlich genau dieses Problem auch...
Danke für Dein Hilfe.
Gruß
Ulki
Natürlich darf Ihnen nicht zweimal der Krankenkassenzuschuß abgezogen werden.
Fragen Sie doch einfach mal die Krankenkasse, welcher Arbeitgeber den Abzug vornehmen darf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also bei uns ist es so, daß die Knappschaft wohl dem Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld nicht erstatten will und einfach sagt, es gäbe für den Minijob kein Mutterschaftsgeld. Das mit der Halbtagsstelle hat alles geklappt, Arbeitgeber und Krankenkasse haben das geregelt.
Aber für den Minijob (400EUR) steht meiner Frau doch auch Mutterschaftsgeld zu oder etwa nicht?
Für den 400,-€-Job gibt es einmalig 210,-€, ansonsten hat man leider keine weiteren Ansprüche, dazu mehr:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm
Ja, das stimmt. Jedoch nur wenn man ausschliesslich eine geringfügige Beschäftigung hat.
Diese Aussage besagt für mich etwas anderes:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10782/DE/2__AG/5__arbeitgebervers/InhaltsNav.html__nnn=true#doc10870bodyText6
Was meinen Sie?
<font color=red>(1) Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben
oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2
und § 6 Abs. 1
des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld.</font>
§ 200 RVO
Das Unterstrichene trifft auf 400-€-Jobber definitiv nicht zu. Also gibts da auch kein Mutterschaftsgeld.
@venotis
das stimmt so nicht.
Statt des Geldes von der Krankenkasse gibt es für Mini-Jobberinnen nur das niedrigere Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dieses zahlt auf Antrag einmalig 210 Euro.
Und was ist mit § 13 MuSchG
?
Danach reicht es für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus, dass die Frau Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Es geht hier aber auch gar nicht um das Mutterschaftsgeld. Das beträgt 13€ pro Tag und steht der Fragestellerin zweifellos zu, allerdings nur einmal.
Es geht hier vielmehr um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG
. Wenn ich diese Vorschrift wörtlich nehme, dann darf jeder AG die 13€ täglich abziehen unabhängig davon, ob die Frau tatsächlich das Mutterschaftsgeld in dieser Höhe erhalten hat.
Bin mir nicht sicher, ob es Minijobs überhaupt schon gab, als das aktuelle Gesetz auf den Markt kam. Ich habe mir das mit den 210,-€ nicht ausgedacht, kann man u.a. hier nachlesen:
http://www.merkur-online.de/mm_alt/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,648628
Ich bezweifle sehr, dass beide Arbeitgeber einen Abzug vornehmen dürfen, dann müßte die Schwangere ja auch 26 Euro erhalten.
Denke weiterhin, die Krankenkasse würde die Frage ganz einfach beantworten können.
Das ist das Problem:
Keiner der bisher angesprochenen (auch ein Steuerberater) konnten bisher genau sagen wie das läuft. Deswegen weiss ich auch nicht, wem ich jetzt glauben soll...
Und jetzt?
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