Drittes Jahr Elternzeit vorziehen?

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Andrea K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Drittes Jahr Elternzeit vorziehen?

Hallo,

Ich bin seit der Geburt meines Kindes in Elternzeit, die ich für 2 Jahre beantragt habe. Diese Zeit läuft bald ab und ich kann bei meinem AG eine Stelle besetzen. (Vorher volle Stelle, jetzt Teilzeit)
Das dritte Jahr Elternzeit möchte ich übertragen.
Falls es jedoch wider Erwarten Probleme meines Kindes mit der Umstellung auf mehr Stunden in der Kita gibt, möchte ich die Möglichkeit haben, wieder in Elternzeit zu gehen, d.h. den Beginn des dritten Jahres vor den dritten Geburtstag meines Kindes vorzuziehen. (Eine erneute Reduzierung der Stunden wäre von AG-Seite nicht gewünscht.)
Gibt es aus rechtlicher Sicht ein Problem damit, dieses mit meinem AG vertraglich zu vereinbaren?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Rein arbeitsrechtlich dürfte es kein Problem geben so lange der AG zustimmt und das mitmacht. Ob es irgendwelche Auswirkungen sozialversicherungsrechtlicher Natur hat, klärt man am Besten mit der Krankenkasse.

Nur eins steht fest, einen Anspruch auf eine deratige Verfahrensweise hat man nicht. Stimmt der AG nicht zu, dann hat der AN Pech.

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