Drogentest bei Einstellung Dax-Konzern und Antidepressiva?

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogentest bei Einstellung Dax-Konzern und Antidepressiva?

Hi Leute,

ich beginne im Februar einen Job im Rechnungswesen eines Dax-Unternehmens. Hierbei handelt es sich um reine Bürotätigkeit und ich mache genau diese Tätigkeit in meinem jetzigen Unternehmen bereits seit 4 Jahren sehr erfolgreich. Ich nehme wegen persönlicher Schicksalschläge und einer daraus entstandenen Depression seit 2 Jahren Escitalopram. Diese Depression ist längst überstanden und ich schleiche das Medikament gerade aus (bin nurnoch auf 3mg täglich). Bin eigentlich bald auf null, aber nicht rechtzeitig zu diesem Drogentest beim Betriebsarzt in wenigen Tagen. (Habe einem Drogenscreening schriftlich zugestimmt-bleibt einem ja nix anderes übrig). Ich konsumiere weder Alkohol noch Drogen.

Meine Fragen:

- Kann mir der Job noch weggenommen werden wenn ich ehrlich über die Krankheit und die Medikamente bin? Hätte der AG das Recht dazu? Ich bin top Leistungsfähig und kann das auch durch die letzten 4 Jahre beim vorigen Unternehmen beweisen. (Arbeitszeugnis ist perfekt)
- Sollte ich lügen, denkt ihr sie würden auf Antidepressiva testen? Hätte ich das Recht zu Lügen?
- Was würdet ihr tun?

Danke euch im Voraus!

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch1337):
Ich konsumiere weder Alkohol noch Drogen.

Kommt ganz darauf an, wie man "Drogen" definiert ...



Zitat (von Gutmensch1337):
Habe einem Drogenscreening schriftlich zugestimmt-bleibt einem ja nix anderes übrig

Doch, nicht zustimmen ist auch eine Alternative.

Auf welche Drogen wird denn getestet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf welche Drogen wird denn getestet?


Ich weiß es leider nicht, sonst hätte ich kein Problem. Escitalopram ist ja keine illegale Droge, daher wüsste ich gern ob darauf getestet werden darf und ob eine Entscheidung aufgrund dessen zu meiner Tauglichkeit gefällt werden darf.

Ich weiß nichtmal, ob es eine Blut- oder Urinprobe oder beides sein wird.

Da es aus meiner Sicht zu 100% keine Einschränkung meiner Leistungsfähigkeit bedeutet, sondern nur mal eine depressive Episode war, sollte ich das Recht haben darüber zu schweigen, oder?

Danke

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Das wird einer der gängigen Drogentests sein und dort es eben um Marihuana, Kokain, Opiate etc., dass bei Drogentests auf Antidepressiva untersucht wird, wäre mir neu.

Abgesehen davon wurde dies Ihnen ja auch verschrieben, hier geht es sicher darum, Substanzmissbrauch auszuschließen.

Daher würde ich auch nicht erwarten, dass Sie auf das Medikament (sowohl nach einem Urin- also auch Bluttest), angesprochen werden.


Zitat (von Gutmensch1337):
sollte ich das Recht haben darüber zu schweigen, oder?


Wenn es Sie nicht beeinträchtigt, würde ich dieses Thema nicht unbedingt noch kurz vor der Einstellung anschneiden.

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 21:40

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch1337):
daher wüsste ich gern ob darauf getestet werden darf und ob eine Entscheidung aufgrund dessen zu meiner Tauglichkeit gefällt werden darf.

2x JA



Zitat (von Gutmensch1337):
sollte ich das Recht haben darüber zu schweigen, oder?

Definitiv.


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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
2x JA


Woraus sollte sich das erste "Ja" ableiten, das man einem Drogentest zugestimmt hat bedeutet ja nicht das man einer Untersuchung auf alle möglichen Substanzen zugestimmt hat. Eine Frau dürfte man aufgrund dieser Zustimmung sicherlich auch nicht auf eine eventuelle Schwangerschaft testen.

Man sollte sich noch einmal vergewissern was man da eigentlich unterschrieben hat, wenn dort nur allgemein Drogentest/Drogenscreening genannt ist dürfte auch nur auf Substanzen getestet werden die unter das BtMG fallen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch1337):
Escitalopram

Steht das Medikament denn auf irgendeiner Liste verbotener Betäubungsmittel (Drogenliste)?

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Escitalopram ist kein "Betäubungsmittel", sondern gehört zur Gruppe der selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, die nicht zu einem positiven Drogentest führen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Eine Frau dürfte man aufgrund dieser Zustimmung sicherlich auch nicht auf eine eventuelle Schwangerschaft testen.

Wusste noch nicht das Babays unter "Drogen" fallen ...

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Man sollte sich noch einmal vergewissern was man da eigentlich unterschrieben hat, wenn dort nur allgemein Drogentest/Drogenscreening genannt ist dürfte auch nur auf Substanzen getestet werden die unter das BtMG fallen.


Tatsächlich stand nur das da. Also dass es eine Ärztliche Untersuchung ist (zb. weiß ich, dass ein Sehtest dazugehört) UND dabei ein Drogenscreening durchgeführt wird.

Weiß jemand irgendeine Rechtsgrundlage aus der hervorgeht, dass dann auch echt nur auf illegale Drogen getestet wird und nicht auf Medikamente?

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

@gutmensch
... man kann es auch übertreiben mit der Besorgnis. Dieses Skrupulöse passt nicht zusammen mit deinen Aussagen a la top leistungsfähig eingangs.
Der Termin beim Betriebsarzt wird deutlich weniger spektakulär ausfallen, als deine Fantasie es dir ausmalt.
Und ich rate ab zu lügen.

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#11
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
@gutmensch
... man kann es auch übertreiben mit der Besorgnis. Dieses Skrupulöse passt nicht zusammen mit deinen Aussagen a la top leistungsfähig eingangs.
Der Termin beim Betriebsarzt wird deutlich weniger spektakulär ausfallen, als deine Fantasie es dir ausmalt.


Danke, hast sehr wahrscheinlich recht. Ich übertreibe vermutlich und ja, ganz gesund ist das nicht :D

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#12
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
man kann es auch übertreiben mit der Besorgnis. Dieses Skrupulöse passt nicht zusammen mit deinen Aussagen a la top leistungsfähig eingangs.


Doch, ich kann die Besorgnis nachvollziehen. Noch immer werden mentale Probleme stigmatisiert und kann durchaus das Aus bei der Stellenbesetzung bedeuten.
Wenn ich schon manchmal auf dem Flur höre, wie die personaler untereinander tuscheln "ob der xy nochmal zurückkommt? Der wird doch nach seinem Burnout sicherlich nichts mehr bringen. Da haben wir den nächsten Dauerkranken an der Backe", dann geht mir die Hutschnur. Und das ist nicht das einzige...

Zitat (von blaubär+):
Der Termin beim Betriebsarzt wird deutlich weniger spektakulär ausfallen, als deine Fantasie es dir ausmalt.


Dem stimme ich zu. Es wird mit Sicherheit nur um Substanzmissbrauch gehen.

Zitat (von blaubär+):
Und ich rate ab zu lügen

Ich rate zu nichts konkretem, ich sage nur wie ich es machen würde: ich würde lügen. Die Einnahme von Antidepressiva geht die nichts an (genauso, wie man ja auch bei bestehender Schwangerschaft lügen darf). Ich finde den Gedanken regelrecht gruselig, wenn AG jetzt das Recht haben sollten, jedwede Medikamenration abzufragen. Wo fängt das an, wo hört das auf?

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Noch immer werden mentale Probleme stigmatisiert ...

Das ist einerseits korrekt, hilft hier aber gar nicht, mag gar @gutmensch ohne Not verunsichern.
Der Ausflug ins Allgemeine scheint mir deshalb unangebracht, weil die Anfrage explizit darauf gerichtet ist, ob ein Drogenscreening auch zulässt, dieses spezielle Medikament auszuforschen. Und das ist nicht der Fall.

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist einerseits korrekt, hilft hier aber gar nicht, mag gar @gutmensch ohne Not verunsichern.
Der Ausflug ins Allgemeine scheint mir deshalb unangebracht, weil die Anfrage explizit darauf gerichtet ist, ob ein Drogenscreening auch zulässt, dieses spezielle Medikament auszuforschen. Und das ist nicht der Fall.


Ja, darauf wird nicht untersucht, genau.
Aber die Frage lautete ja weiterhin auch, wenn sie danach gefragt würde, ob sie dann wahrheitsgemäß Antworten soll. Und darauf bezog ich mich, dass ICH es nicht preisgeben würde aus den genannten Gründen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und das ist nicht der Fall.

Mutige Aussage ohne Kenntnis der Fakten ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mutige Aussage ohne Kenntnis der Fakten ...


Darf ich fragen ob du weitere Kenntniss über das Thema oder persönliche Erfahrungen damit hast, die mir weiterhelfen könnten?

Es würde mir schon helfen zu wissen ob bei sowas eher ein Schnelltest mit Sofortergebnis gemacht wird oder die Probe in ein Labor geschickt wird.

Da sehr viele Unternehmen so etwas machen müsste es ja den ein oder anderen geben der mit so etwas Erfahrung hat.

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#17
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch1337):
Da sehr viele Unternehmen so etwas machen müsste es ja den ein oder anderen geben der mit so etwas Erfahrung hat.


Eben, wäre das neuerdings Standard bei Unternehmen, dass auf alle möglichen Medikamente untersucht wird und man die Bewerber dann darauf anspricht, hätte man sicher schon was davon gehört (nicht nur hier im Forum).

Außerdem, da heutzutage Antidepressiva und auch andere Psychopharmaka recht weit verbreitet sind, müsste man ja auch noch die komplette Belegschaft regelmäßig prüfen (wenn dies anscheinend so wichtig für die Einstellung ist), das würde doch sehr weit in die Privatsphäre hineingehen. Im Grunde könnte man dann als Bewerber eigentlich direkt schon die Krankenakte mitschicken.

Zitat (von Gutmensch1337):
Es würde mir schon helfen zu wissen ob bei sowas eher ein Schnelltest mit Sofortergebnis gemacht wird oder die Probe in ein Labor geschickt wird.


Ich würde von einem Bluttest ausgehen. Außerdem heißt es Drogentest und nicht "Test auf Drogen und alle möglichen Medikamente, die Sie auch sonst einnehmen". Denke, Sie sollten sich hier nicht verrückt machen (lassen) :) .

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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... danke, CarstenF.
Und gutmensch hat seine Einwilligung zum Drogentest gegeben und zu nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch1337):
Darf ich fragen ob du weitere Kenntniss über das Thema oder persönliche Erfahrungen damit hast, die mir weiterhelfen könnten?

Ja, sonst würde ich hier nicht schreiben.

Es kommt halt darauf an, was konkret man da unterschrieben hat, also den Wortlaut.
Dann darauf, wie der Arbeitgeber "Drogen" interpretiert.



Zitat (von blaubär+):
Einwilligung zum Drogentest

Das ist seine Interpretation ...


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, sonst würde ich hier nicht schreiben.


Dann wäre es total freundlich von dir, wenn du bisschen was dazu sagen könntest, zb. woher deine Erfahrungen sind (z.B welche Branche) und was genau du da erlebt hast und ob eher Blut oder Urinproben üblich sind. Oder generell einfach wie du zu der Meinung kommst.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Nun, mitunter lasse ich solche Einwilligungen unterschreiben.
Und diese sind vollkommen unterschiedlich im Inhalt, , je nach Einzelfall, mal wird auf Medikamentenmissbrauch getestet, mal nicht.


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#22
 Von 
Gutmensch1337
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, mitunter lasse ich solche Einwilligungen unterschreiben.
Und diese sind vollkommen unterschiedlich im Inhalt, , je nach Einzelfall, mal wird auf Medikamentenmissbrauch getestet, mal nicht.


Medikamentenmissbrauch kann ja sein,klar. Z.B. sind Benzos und Triziklische Antidepressiva ja auch Medikamente die missbraucht werden können. Escitalopram allerdings nicht. Ich habe mir nun die Leistungsverzeichnisse einiger Labore angeschaut die Drogenscreenings anbieten. Hierbei ist Escitalopram niemals dabei (Triziklische Antidepressiva allerdings schon). Also es würde wohl einen WEITEREN Test zusätzlich zum normalen Drogenscreening benötigen um speziell darauf zu testen. Hast du soetwas schon einmal mitbekommen?

Der Inhalt ist einfach nur "ich bin mit der Durchführung einer Einstellungsuntersuchung durch den Betriebsarzt des Unternehmens einverstanden, mir ist bekannt, dass hierbei ein Drogenscreening durchgeführt wird und der Betriebsarzt dem Unternehmen eine Mitteilung über die Eignung geben darf"

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#23
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

@gutmensch
... lass es gut sein - in der Sache gibt es keine Fortschritte oder weitere Erkenntnisse

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