Drohende Kündigung bei externer Weiterbildung?

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wlady
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Drohende Kündigung bei externer Weiterbildung?

Hallo und Grüß Gott,

da mich in den letzten Monaten der Drang zur Fortbildung gepackt hat, wollte ich dieses Jahr ein Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre machen. Nun habe ich mit meinem Chef darüber gesprochen, da ich für die Prüfungen zweimal im Jahr frei brauchen würde. Nachdem ich schon mehr über die Zulassungsbedingungen gelesen habe und ich diese auch erfülle, war ich eigentlich freudiger Dinge. Allerdings meinte mein Chef, dass ich bald ohne Job dastehen werde, wenn ich diese Weiterbildung mache.

Hat im Falle einer Kündigung eine Klage meinerseits dann eine Chance?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja vielleicht, vielleicht auch nicht. Die wesentlichen Dinge fehlen im Text: Dauer des Arbeitsverhältnisses, Anzahl der Beschäftigten (§ 23 Kündigungsschutzgesetz).

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt zwei Dinge:

1. Du darfst deine Arbeit nicht vernachlässigen. Wenn du aufgrund deines Fernstudiums permanent übermüdet zur Arbeit kommst u.ä., dann hat dein Arbeitgeber zu Recht etwas dagegen.

2. Es gibt immer auch ein gewisses Direktionsrecht des arbeitgebers. Theoretisch kann er auch bedingt Einfluss üben, wann Urlaub genommen wird, soweit er gute Gründe hat.

Ansonsten ist es aber relativ einfach: Innerhalb der Probezeit kann er ohne Grund kündigen. Einfach so. Außerhalb der Probezeit nicht. Und was du in der Freizeit machst, solange du nicht in Konkurrenz zu ihm tritts oder es wie gesagt deine Arbeit vernachlässigt geht ihn exakt gar nichts an. Das ist auch kein Kündigungsgrund, wie du deine Freizeit verbringst und ob du ein Couch-Potato bist oder ein Fernstudium machst.

Insofern: Vielleicht mal gezielt fragen, was der Arbeitgeber damit meint und welchen Grund er sehen könnte, dir zu kündigen, wenn du das durchziehst.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ansonsten ist es aber relativ einfach: Innerhalb der Probezeit kann er ohne Grund kündigen. Einfach so.


Ich zähl mal heute Erbsen: mit einer Probezeit hat das rechtlich gesehen nichts zu tun, sondern mit der Wartezeit des KschG. Also auch wenn nur eine kurze 3-monatige Probezeit oder gar keine Probezeit vereinbart ist, kann der AG in den ersten 6 Monaten ohne Probleme fristgerecht kündigen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, wieviel Erbsen hast du gefunden? :) hast natürlich recht. Wobei ich kaum jemanden kenne, der eine Probezeit von abweichend 6 Monaten vereinbart heutzutage :) Sprioh: Fällt zeitlich immer zusammen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es erschliesst sich mir nicht, dass man für die paar Tage im Jahr nicht Urlaubstage nehmen kann.

wirdwerden

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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Neben allen praktischen Fragen bleibt doch die Hauptfrage, wieso Chef oder Chefin so harsch reagiert und sogar den Verlust des Arbeitsplatzes an die Wand malt. Natürlich ist Fernstudium kein Grund zur Kündigung. Wenn das aber das Arbeitsklima versaut, kann es gleichwohl ungemütlich werden. Insoweit rate auch ich dazu, das Gespräch zu suchen, was denn den Unwillen auslöst.

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