Droht mir die fristlose Kündigung?

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Droht mir die fristlose Kündigung?

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem Problem das mich schon sehr stark belastet.

Vor 15 Monaten habe ich eine Arbeitsstelle angetreten bei der Ich eine Falschangabe im Lebenslauf gemacht habe, die aber mit meiner jetzigen Branche nicht das geringste zu tun hat und auch nicht Voraussetzung war um diese Stelle zu besetzen.
ich arbeite jetzt in einer Versicherungsbranche seit genau 15 Jahren.

Ich bin 43 Jahre alt und habe damals mit 17 Jahren eine Berufsausbildung angefangen, die aber nicht das geringste mit meiner jetzigen Branche zu tun hat, und aus einen triftigen Grund abgebrochen.

Ich habe halt in meinem Lebenslauf eingeschrieben das ich eine Ausbildung zum ........ gemacht habe, aber nicht angegeben, das ich keinen Abschluss habe, sondern es offen gelassen. Ich habe auch keine Zeugnisse bei gelegt.

Ich schäme mich dafür, dass ich keine Berufsausbildung habe und es ist mir einfach sehr peinlich und unangenehm ohne Qualifikation dazu stehen. Weil heutezutage ist es nun mal so, dass man eine Ausbildung haben muss!

15 Monate sind vergangen, wir haben einen neuen Vorgesetzten bekommen, der unseren Lebenslauf prüfen möchte. Ich habe natürlich jetzt Angst, dass es raus kommt, ich fristlos gekündigt werde.

Bei Fristloser Kündigung droht mir die 12 Wöchige Sperre vom Arbeitsamt, ich verliere meine Wohnung und bin sozusagen obdachlos.

Was kann ich tun?

Gruß Dory




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Wo ist das Problem? Du hast doch keine Falschangaben gemacht.

Das man eine Ausbildung gemacht hat, heißt nicht, dass man sie erfolgreich abgeschlossen hat.
Diese Formulierung gehört zum Standard-Repertoire beim Lebenslauf Schönen.

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#2
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Hiphappy,

ich habe natürlich nicht angegeben das ich erfolgreich abgeschossen habe, dass stimmt.

Aber ich habe die Ausbildung sozusagen verlängert. Ich habe die Berufsausbildung nach einem Jahr abgebrochen, habe aber drei Jahre angegeben. Ich habe gelesen, dass Verlängerungen auch Verschönungen genannt zu einer Fristlosen kündigen führen können.

Auch wenn das mit meinem Jetzigen Beruf nichts zu tun hat und auch schon ewig her, könnte es doch zu unanehmlichkeiten führen oder?

Gruß Dory

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#3
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann mit dazu niemand was sagen? :-/

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Die Angabe einer Lehrzeit, die nicht mehr bestanden hat, ist allerdings eine Unwahrheit.
(Was hast du denn tatsächlich in den beiden Jahren gemacht, in denen du nicht mehr in der Ausbildung warst?)

Jetzt bleibt nur abzuwarten, was der AG kontrollieren lässt und was "auffliegt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe bei einer Zeitarbeitsunternehmen angefangen und war arbeitslos, mal hier mal da.

Wenn das auffliegt, dann könnte ja nur die fristlose kündigung kommen.

Es ist mir eben halt sehr peinlich ohne Berufsausbildung da zu stehen.

Soll ich meinem Arbeitgeber das lieber mitteilen? Nur dann ist Kündigung sicher.

Gruß dory


-- Editiert von Dory74 am 18.03.2016 17:00

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42765 Beiträge, 14778x hilfreich)

Dory, es ist üblich, dass sich neue Abteilungsleiter mit dem Werdegang ihrer Mitarbeiter befassen. Ob eine Falschaussage zu einer Kündigung führt, das können wir hier nicht sagen. Wenn sie denn auffliegt, auch das ist nicht abschätzbar, dann würde ich es mit der Wahrheit versuchen. Wenn man mit Dir zufrieden ist, wird wahrscheinlich nichts passieren. Wenn allerdings der Abschluss sei es nach dem Gesetz oder auch nach Vorstellung der Firma Voraussetzung für die jetzige Berufsausübung ist, dann ist mit der Kündigung zu rechnen.

Einfach mal abwarten.

wirdwerden

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#7
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

Also vor 2 Wochen bekam ich noch die Info, dann man sehr zufrieden mit mir sei.

Also diese Berufsausbildung war jetzt nicht erforderlich um an diese Stelle zu kommen.

Berufsausbildung und mein Job haben so gar nichts miteinander zu tun.

Gruß Dory

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

Also vor 2 Wochen bekam ich noch die Info, dann man sehr zufrieden mit mir sei.

Also diese Berufsausbildung war jetzt nicht erforderlich um an diese Stelle zu kommen.

Berufsausbildung und mein Job haben so gar nichts miteinander zu tun.

Gruß Dory

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

also meint ihr ich müsste mir weniger Sorgen machen?

Gruß Dory

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

also meint ihr ich müsste mir weniger Sorgen machen?

Gruß Dory

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Da helfen auch unsere Kristallkugeln nicht wirklich, das kann hier keiner wissen.... :sweat:
Mein Tipp: noch ist nichts passiert, such dir ne neue Stelle mit richtigen Daten im Lebenslauf. Mit Glück hast du ja ne Stelle, bevor irgendwas passiert.

Auch wenn es eine Sperre geben sollte dann besteht ein Anspruch auf gekürztes AlgII (30% weniger), aber die Miete wird dann vom Jobcenter gezahlt, nicht von der Agentur für Arbeit. Also umgehend AlgII beantragen im Ernstfall.

-- Editiert von altona01 am 19.03.2016 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dory74
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

so schnell bekomme ich glaube ich keine neue Stelle.Dann müsste ich auch zaubern können ;-)
Wenn ich aLG zwei bekomme, dann wohl nur auf darlehen. Hätte ich schulden. Auch nicht so toll-

1x Hilfreiche Antwort

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